JournalismusVollzeitstudium
Master of Arts
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
September 2025 (Inland)
September 2025 (EU), September 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Journalistik
- Online-Medien
- Multimedia
Schwerpunkt
Zeitungsjournalismus, Online-Journalismus, Zeitschriftenjournalismus, Radiojournalismus, Fernsehjournalismus
Zielgruppe
Hochschulabsolvent/innen aller Fachrichtungen, die Tätigkeiten in den Medien anstreben. Der Masterstudiengang Journalismus bietet eine wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Ausbildung für eine journalistische Berufskarriere in allen Medien. Das Studium dauert vier Semester, es entspricht dem ECTS-Kreditpunktesystem und wird mit dem akademischen Grad eines Master of Arts abgeschlossen. Grundsätzliches Ziel ist die Ausbildung von "Generalisten" in den verschiedenen Medien. Intensive Kontakte mit außeruniversitären Einrichtungen gewährleisten Praxisnähe. Berufsfeldbezogene Praktika und Lehrredaktionen, Methodenreflexion und medienwissenschaftliche Lehrveranstaltungen sind feste Bestandteile des sowohl anwendungs- als auch wissenschaftsorientierten Studiengangs.
Anmerkung zum Studiengang
Die Bewerbung erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Mainz; eine gesonderte Anmeldung zur Eignungsprüfung ist nicht erforderlich. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
1. Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Journalismus ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. 2. Bestehen einer Eignungsprüfung 3. Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Journalismus ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist. 4. Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch