Deutsches und internationales WirtschaftsrechtInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

  • Master of Laws

    Master
    Abschluss

  • 3 Semester

    Regelstudienzeit

  • Wismar

    Standort

  • Januar 2025 (Inland)

    Januar 2025 (EU), Januar 2025 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Sommersemester

Studienfeld
  • Internationales Recht
  • Wirtschaftsrecht
Anmerkung zum Studiengang

Studienbeginn regulär zum Sommersemester an der Partnerhochschule Regelstudienzeit: 3 Semester (davon 1 Semester an der Hochschule Wismar)

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld
  • Partner-Institution: Jaroslaw der Weise Nationale juristische Universität in Ukraine (Doppel-Abschluss: )
  • Partner-Institution: Al-Farabi Kasachische Nationale Universität in Republik Kasachstan (Doppel-Abschluss: )
  • Partner-Institution: Russische Plekhanov-Wirtschaftsuniversität in Russische Föderation (Doppel-Abschluss: )
  • Partner-Institution: Kaspische Universität in Republik Kasachstan (Doppel-Abschluss: )
  • Partner-Institution: Staatliche Universität für Innere Angelegenheiten Odessa in Ukraine (Doppel-Abschluss: )
  • Partner-Institution: Sankt-Petersburger staatliche Wirtschaftsuniversität in Russische Föderation (Doppel-Abschluss: )
  • Partner-Institution: W.-N.-Karasin-Universität Charkiw in Ukraine (Doppel-Abschluss: )
Zulassungsbedingungen

- erster berufsqualifizierender Studienabschluss der in einem Bachelorstudiengang oder einem Studiengang mit mindestens vergleichbarer Qualifikation im Fach Rechtswissenschaften oder einem wirtschaftsrechtlichen Fach einer nationalen oder internationalen Hochschule mit mindestens 210 Leistungspunkten - Bewerber_innen mit einem Studienabschluss von insgesamt 180 Leistungspunkten wird das an der Partnerhochschule abgelegte 1. Fachsemester im Masterstudium oder einem Studiengang mit vergleichbarer Qualifikation mit 30 Leistungspunkten, sofern in entsprechendem Umfang Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden - Kenntnisse der englischen Sprache sind nachzuweisen

Vorlesungszeit
  • 03.03.2025 - 21.06.2025
  • 15.09.2025 - 17.01.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2024 - 15.01.2025

    Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.12.2024 - 15.01.2025

    Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.12.2024 - 15.01.2025

    Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2024 - 15.01.2025

    Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Englisch

Weitere Sprachen

Russisch