Deutsches und internationales WirtschaftsrechtInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss
Master of Laws
Master
Abschluss3 Semester
Regelstudienzeit
Wismar
Standort
Januar 2025 (Inland)
Januar 2025 (EU), Januar 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Sommersemester
Studienfeld
- Internationales Recht
- Wirtschaftsrecht
Anmerkung zum Studiengang
Studienbeginn regulär zum Sommersemester an der Partnerhochschule Regelstudienzeit: 3 Semester (davon 1 Semester an der Hochschule Wismar)
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Studienfeld
- Partner-Institution: Jaroslaw der Weise Nationale juristische Universität in Ukraine (Doppel-Abschluss: )
- Partner-Institution: Al-Farabi Kasachische Nationale Universität in Republik Kasachstan (Doppel-Abschluss: )
- Partner-Institution: Russische Plekhanov-Wirtschaftsuniversität in Russische Föderation (Doppel-Abschluss: )
- Partner-Institution: Kaspische Universität in Republik Kasachstan (Doppel-Abschluss: )
- Partner-Institution: Staatliche Universität für Innere Angelegenheiten Odessa in Ukraine (Doppel-Abschluss: )
- Partner-Institution: Sankt-Petersburger staatliche Wirtschaftsuniversität in Russische Föderation (Doppel-Abschluss: )
- Partner-Institution: W.-N.-Karasin-Universität Charkiw in Ukraine (Doppel-Abschluss: )
Zulassungsbedingungen
- erster berufsqualifizierender Studienabschluss der in einem Bachelorstudiengang oder einem Studiengang mit mindestens vergleichbarer Qualifikation im Fach Rechtswissenschaften oder einem wirtschaftsrechtlichen Fach einer nationalen oder internationalen Hochschule mit mindestens 210 Leistungspunkten - Bewerber_innen mit einem Studienabschluss von insgesamt 180 Leistungspunkten wird das an der Partnerhochschule abgelegte 1. Fachsemester im Masterstudium oder einem Studiengang mit vergleichbarer Qualifikation mit 30 Leistungspunkten, sofern in entsprechendem Umfang Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden - Kenntnisse der englischen Sprache sind nachzuweisen
Vorlesungszeit
- 03.03.2025 - 21.06.2025
- 15.09.2025 - 17.01.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 15.01.2025
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.12.2024 - 15.01.2025
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.12.2024 - 15.01.2025
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 15.01.2025
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Englisch
Weitere Sprachen
Russisch