Musiktheorie/GehörbildungVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Music
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- München
- Fristen
- März 2027 (Eignungsprüfung)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Musiktheorie
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Der Zugang zum Masterstudiengang Musiktheorie/Gehörbildung setzt voraus: 1. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Musik, Musikpädagogik oder eines verwandten Fachs;
2. das Bestehen eines Eignungsverfahrens an der Hochschule für Musik und Theater München; das Eignungsverfahren dient der Feststellung der studiengangspezifischen Eignung für den Masterstudiengang Musiktheorie/Gehörbildung
2. das Bestehen eines Eignungsverfahrens an der Hochschule für Musik und Theater München; das Eignungsverfahren dient der Feststellung der studiengangspezifischen Eignung für den Masterstudiengang Musiktheorie/Gehörbildung
Vorlesungszeit
Wintersemester 2026/2027: 12.10.2026 - 12.02.2027
https://hmtm.de/wichtige-termine/
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2026/2027)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
01.01.2027 - 05.03.2027
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch