GesangspädagogikVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Music
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- München
- Fristen
- März 2027 (Eignungsprüfung)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Gesang, Sprechen
- Musikpädagogik
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Der Zugang zum Masterstudiengang Gesangspädagogik setzt voraus:
1. einen ersten berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Gesangspädagogik; es werden ausschließlich Abschlüsse mit dem Hauptfach Gesang akzeptiert;
2. das Bestehen eines Eignungsverfahrens an der Hochschule für Musik und Theater München; das Eignungsverfahren dient der Feststellung der studiengangspezifischen Eignung für den Masterstudiengang Gesangspädagogik
1. einen ersten berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Gesangspädagogik; es werden ausschließlich Abschlüsse mit dem Hauptfach Gesang akzeptiert;
2. das Bestehen eines Eignungsverfahrens an der Hochschule für Musik und Theater München; das Eignungsverfahren dient der Feststellung der studiengangspezifischen Eignung für den Masterstudiengang Gesangspädagogik
Vorlesungszeit
- 16.03.2026 - 10.07.2026
- 12.10.2026 - 12.02.2027
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2026/2027)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
01.01.2027 - 05.03.2027
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch