Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister)Internationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

  • Magister des Rechts (magister prawa)

    Magister
    Abschluss

  • 10 Semester

    Regelstudienzeit

  • Frankfurt (Oder)

    Standort

  • abgelaufen (Inland)

    abgelaufen (EU), abgelaufen (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Rechtswissenschaft, Jura

Schwerpunkt

Deutsches und Polnisches Zivilrecht, Deutsches und Polnisches Strafrecht, Deutsches und Polnisches Öffentliches Recht

Anmerkung zum Studiengang

Zielgruppe dieses Studiengangs sind Interessentinnen und Interessenten, die parallel zwei europäische Rechtssysteme in zwei Ländern sowie in zwei Sprachen studieren wollen. Der Magisterstudiengang bildet das Fundament des Deutsch-Polnischen Jurastudiums, das sich aus insgesamt drei Studiengängen zusammensetzt: Magister des Rechts, Bachelor und Master of German and Polish Law. Damit können Sie innerhalb von fünf Jahren drei Hochschulabschlüsse erwerben und zwar mgr (polnischer Magistertitel: magister prawa), LL.B., sowie LL.M.. Die näheren Informationen zur Struktur finden Sie unterhttps://study.europa-uni.de/de/jura/angebot/deutschpolnischesjurastudium/struktur/index.html Die Studieninhalte können Sie sich unterhttps://study.europa-uni.de/de/jura/angebot/deutschpolnischesjurastudium/inhalt/index.html anschauen. Kontakt: Frau Ewa Szkarłat Tel. +49 (0) 335 5534 - 2224 E-Mail: gplaw@europa-uni.de

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

Partner-Institution: Adam-Mickiewicz-Universität Poznan in Republik Polen (Doppel-Abschluss: Magister des Rechts)

Zulassungsbedingungen

Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife o.ä. einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schulabschluss. Im Hinblick auf das polnische Hochschulrecht ist die Zulassung zum Magisterstudiengang leider nur mit allgemeiner Hochschulreife möglich. Mit anderen Arten der Hochschulzugangsberechtigung ist jedoch die Zulassung zum Bachelorstudiengang möglich. Studierende, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung) nachweisen.

Vorlesungszeit
  • 08.04.2024 - 19.07.2024
  • 14.10.2024 - 07.02.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    Bewerbungs- und Einschreibungsfristen für Hochschulwechsler*innen sind identisch mit den Fristen der Studiengänge für die Bewerbung und Einschreibung.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

    mit ausländischem Abitur / Hochschulzugangsberechtigung Bewerbung über uni-assist e.V. (Bewerbungen für Master-Programme über viaCampus). Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

    mit ausländischem Abitur / Hochschulzugangsberechtigung Bewerbung über uni-assist e.V. (Bewerbungen für Master-Programme über viaCampus). Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Studienbeitrag (Link)

keine Studiengebühren, nur Semesterbeitrag inkl. Semesterticket für öffentlichen Nahverkehr in Berlin/Brandenburg

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Polnisch