Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister)Internationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss
Magister des Rechts (magister prawa)
Magister
Abschluss10 Semester
Regelstudienzeit
Frankfurt (Oder)
Standort
September 2025 (Inland)
September 2025 (EU), September 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Rechtswissenschaft, Jura
Schwerpunkt
Deutsches und Polnisches Zivilrecht, Deutsches und Polnisches Strafrecht, Deutsches und Polnisches Öffentliches Recht
Anmerkung zum Studiengang
Zielgruppe dieses Studiengangs sind Interessentinnen und Interessenten, die parallel zwei europäische Rechtssysteme in zwei Ländern sowie in zwei Sprachen studieren wollen. Der Magisterstudiengang bildet das Fundament des Deutsch-Polnischen Jurastudiums, das sich aus insgesamt drei Studiengängen zusammensetzt: Magister des Rechts, Bachelor und Master of German and Polish Law. Damit können Sie innerhalb von fünf Jahren drei Hochschulabschlüsse erwerben und zwar mgr (polnischer Magistertitel: magister prawa), LL.B., sowie LL.M.. Die näheren Informationen zur Struktur finden Sie unterhttps://study.europa-uni.de/de/jura/angebot/deutschpolnischesjurastudium/struktur/index.html Die Studieninhalte können Sie sich unterhttps://study.europa-uni.de/de/jura/angebot/deutschpolnischesjurastudium/inhalt/index.html anschauen. Kontakt: Frau Ewa Szkarłat Tel. +49 (0) 335 5534 - 2224 E-Mail: gplaw@europa-uni.de
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Studienfeld
Partner-Institution: Adam-Mickiewicz-Universität Poznan in Republik Polen (Doppel-Abschluss: Magister des Rechts)
Zulassungsbedingungen
Bewerbung nur mit ausschließlich allgemeiner Hochschulreife möglich. Im Hinblick auf das polnische Hochschulrecht ist die Zulassung zum Magisterstudiengang leider ebenfalls nur mit allgemeiner Hochschulreife möglich. Mit anderen Arten der Hochschulzugangsberechtigung ist jedoch die Zulassung zum Bachelorstudiengang möglich. Studierende, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung) nachweisen.
Vorlesungszeit
- 14.10.2024 - 07.02.2025
- 07.04.2025 - 18.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.05.2025 - 05.09.2025
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.05.2025 - 05.09.2025
Einschreibung über unser Bewerbungsportal viaCampus
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.05.2025 - 05.09.2025
Einschreibung über unser Bewerbungsportal viaCampus
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.05.2025 - 05.09.2025
Bewerbungs- und Einschreibungsfristen für Hochschulwechsler*innen sind identisch mit den Fristen der Studiengänge für die Bewerbung und Einschreibung.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
keine Studiengebühren, nur Semesterbeitrag inkl. Semesterticket für öffentlichen Nahverkehr
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Polnisch