Zuschüsse zu Fortbildungen für DAAD-Alumni aus Deutschland

 

Frau mit Tablet in der Hand

Ein EU-Fernpilotenzeugnis für Drohnenpiloten, eine Qualifizierung und Zertifizierung als Geruchsprüfer, ein berufsbezogener Hebräisch-Kurs. Dies ist nur eine kleine Auswahl der über 150 spannenden Fortbildungen, die der DAAD 2021 und 2022 in einem Pilotprojekt für DAAD-Alumni aus Deutschland bezuschusst hat. 

Der DAAD bietet Alumni aus Deutschland mit mindestens 3-monatiger Individualförderung an, einen Antrag auf Zuschuss für Fortbildungen zu stellen. Die Fortbildung soll der beruflichen Weiterbildung dienen und wird bis zu einer Höchstgrenze von bis zu 500,00 Euro pro Antragsteller und Kalenderjahr gefördert.

Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses?

Voraussetzung für einen Zuschuss (bis max. 500,00 Euro) ist, dass es sich um eine Fortbildung zur beruflichen Weiterbildung handelt.  

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind DAAD-Alumni, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland 
haben und eine mindestens dreimonatige Individualförderung des DAAD 
erhalten haben. Ausgeschlossen sind Personen, die aktuell eine DAAD-Förderung 
erhalten.

Welche Fortbildungen können gefördert werden?

Es können für folgende Fortbildungen Zuschüsse beantragt werden:


•    Führungskompetenzschulung
•    Fachseminar mit Fortbildungscharakter (z.B. Antragsstellung und Präsentationstraining) oder ein berufliches Weiterbildungsseminar (z.B. Karriereentwicklung, berufliche Orientierung)
•    Interkulturelles Training (mit regionalem Fokus oder Länderschwerpunkt)
•    Fortbildung zur Kompetenzentwicklung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (z.B. Wissenschaftskommunikation bei folgendem Partner des DAAD: Wissenschaft im Dialog)
•    Berufsbezogener Sprachkurs (z.B. „Medizinfranzösisch“ oder „English Business“)

Die Fortbildung muss von einem professionellen Anbieter durchgeführt werden und kann einmalig oder wochen- bzw. monatsweise stattfinden. Sie kann sowohl im online-Format als auch in Präsenzform stattfinden.


Ausgeschlossen ist eine finanzielle Unterstützung für Konferenzteilnahmen, Sommerschulen, laufende Kurse oder bereits begonnene Weiterbildungsmaßnahmen und Kurse im Rahmen des Studiums. Auch Fortbildungen im Rahmen des Bildungsurlaubs können nicht gefördert werden. 


Beiträge, die über 500,00 Euro liegen, sind vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin selbst zu tragen. Anfallende Gebühren für Abschlussprüfungen sowie die Ausstellung eines Zeugnisses können nicht erstattet werden, dies gilt auch für die Ausgaben für Bücher und Prüfungsunterlagen. Eine Möglichkeit der Übernahme etwaiger Reise- und/oder Aufenthaltskosten besteht nicht.

Antrag

Der Antrag muss rechtzeitig VOR Beginn der Fortbildung (bis 4 Wochen vorher) eingereicht werden.

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt pro Antragstellenden höchstens 1x im Kalenderjahr.

Die Fortbildung muss bis Ende September 2024 abgeschlossen sein.

Anträge sind fortlaufend ab 01. Mai 2024 möglich, müssen jedoch spätestens am 31. August 2024 eingehen. Anträge sind per E-Mail einzureichen an alumnifortbildungen@daad.de.

Die nachträgliche Einreichung eines Antrags nach einer bereits begonnen Fortbildung ist nicht möglich.

Erstattung

Im Falle der Bewilligung kann die bewilligte Summe nur auf ein deutsches Konto ausgezahlt werden, sobald die ausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung (Anlage 1 zum Bewilligungsschreiben) und die Mittelanforderung (Anlage 2) beim DAAD eingegangen sind. Die beiden Dateien können als Scan per E-Mail eingereicht werden: alumnifortbildungen@daad.de.

Innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fortbildung sind folgende Unterlagen einzureichen unter alumnifortbildungen@daad.de. 

  • Rechnung des Fortbildungsanbieters (digital)
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung) 
  • Teilnahmebestätigung und/oder Leistungsnachweis 

 

Gefördert vom: 

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