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Ankommen

Um deinen Wunsch, in Deutschland zu studieren, Wirklichkeit werden zu lassen, musst du rechtzeitig Vorbereitungen treffen und einige Formalitäten erledigen. Welche das sind, zeigen wir dir hier.

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Zulassung an einer Hochschule

Damit du dich an einer deutschen Hochschule einschreiben kannst, musst du ein paar Voraussetzungen erfüllen. Das ist zunächst ein anerkannter Schulabschluss, der zum Studium berechtigt. Hast du deinen Abschluss in einem EWR-Land oder der Schweiz gemacht oder an einer deutschen Auslandsschule, brauchst du keine weitere Prüfung. Du kannst dich direkt bei deiner Wunschhochschule oder gegebenenfalls über das Portal uni-assist bewerben.

   

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Gleichwertigkeit deines Abschlusses nachweisen

Ist dein Abschluss aus einem Drittstaat, musst du bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass dieser der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist. Überprüfen kannst du das vorab mit der Zulassungsdatenbank des DAAD.

Deine Hochschule entscheidet, ob dein Abschluss ausreicht. Falls du dich über das Portal uni-assist bewirbst, wird dort dein bisheriger Abschluss vorab bewertet.

   

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Studienkollegs helfen dir bei der Vorbereitung

Reicht dein Zeugnis nicht aus, musst du eine sogenannte Feststellungsprüfung ablegen und dazu eines der vielen Studienkollegs besuchen, die auf diese Prüfung vorbereiten.

Alternative: Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Grundstudium in deinem Heimatland kannst du in Deutschland unter bestimmten Umständen auch direkt ins Studium einsteigen.

   

To Do Liste Icon

Vorgaben deiner Hochschule beachten

Sieh dir auch an, was deine Hochschule für deinen Studiengang eventuell noch von dir verlangt. Wichtig ist auch die Einhaltung aller formalen Anforderungen. Beachte, wie die Fristen sind oder ob eine Onlinebewerbung möglich ist.

Achtung: Alle Dokumente müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und amtlich beglaubigt sein.

+ Tipp

Wende dich vorab an deine Wunschhochschule, die dir zu allen Fragen des Zugangs Auskunft geben kann.

Deutsch fürs Studium

Der größte Teil, mehr als 80 Prozent, deiner internationalen Kommilitoninnen und Kommilitonen spricht bereits vor Aufnahme des Studiums Deutsch. Nicht immer ist es perfekt – aber wie viel Deutsch brauchst du wirklich?

>80%

der Ankommenden
können bereits Deutsch

Um an deiner Hochschule zugelassen zu werden, benötigst du einen Sprachnachweis. Wie der aussieht, bestimmt deine Hochschule. Nachweisen musst du, dass du die Unterrichtssprache beherrschst. Das ist häufig Deutsch, aber es gibt auch viele Studienangebote in englischer Sprache.

   

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Sprachkenntnisse nachweisen

Verlangt deine Hochschule für die Zulassung Deutschkenntnisse, so kannst du diese mit den anerkannten Prüfungen des Goethe-Instituts oder dem Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) nachweisen. TestDaF-Kurse gibt es in mehr als 100 Ländern der Welt.

Bist du schon in Deutschland, kannst du auch an deiner Hochschule bzw. deinem Studienkolleg an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) unmittelbar vor deinem Studium teilnehmen und so die Sprachkenntnisse nachweisen. Die DSH besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Zur Vorbereitung auf das Studium gibt es auch in Deutschland viele Sprach- und Fachkurse.

+ Tipp

Welche sprachlichen Voraussetzungen du für dein Studium in Deutschland brauchst und wie eventuell die Prüfung dazu aussieht, erfährst du auf der Seite www.sprachnachweis.de.

Zulassungs­beschränkte Studiengänge

Neben Studiengängen, auf die man sich direkt bewerben kann, gibt es örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Numerus clausus).

Sind es örtliche Beschränkungen, werden die Studienplätze von der betreffenden Hochschule vergeben und du musst dich direkt dort oder über uni-assist bewerben.

Bei zentral beschränkten Studiengängen werden die Plätze für Studierende aus dem EWR oder mit deutschem Schulabschluss durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.

Die Kriterien sind:

   

Schul Test Ergebnis Icon

Notendurchschnitt

   

Uhr Icon

Wartezeit

   

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Hochschulauswahlverfahren (z.B. Eignungsprüfung, persönliches Gespräch)

Alle anderen bewerben sich auch für diese Studiengänge bei der Wunschhochschule oder über uni-assist.

Achtung: Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann die Bewerbungsfrist deutlich früher liegen als bei solchen, die zulassungsfrei sind.

Monitor

Informationen zu zulassungsbeschränkten Studiengängen findest du bei der Stiftung für Hochschulzulassung.

Mit Visum nach Deutschland

Kommst du aus einem Land außerhalb des EWR und hast auch in keinem anderen EU-Staat einen Aufenthaltstitel zum Studium, brauchst du ein Studentenvisum zur Einreise und dann eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Drei Schritte sind es vom Studienwunsch zur Aufenthaltserlaubnis:

1

Deine Hochschule:
Bewerbung und Zulassung

Du brauchst:

2

Deutsche Auslandsvertretung:
Visum beantragen

Du brauchst:

3

Ausländerbehörde:
Aufenthaltserlaubnis

Du bekommst:

  • Aufenthaltserlaubnis zum Studium für bis zu zwei Jahre
  • Arbeitserlaubnis für max. 120 Tage im Jahr

Quelle: BAMF

+ Tipp

Studierende aus vielen Ländern können ihren Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch nach der Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einholen.

Die Liste der Länder, für die eine Visumspflicht besteht, findest du beim Auswärtigen Amt.

Das Visum zur Bewerbung

Die Fristen sind meist recht eng getaktet. Und so ist oft nach der Zulassung durch die Hochschule nicht mehr genug Zeit, um noch vor Beginn des Studiums ein Visum zu erhalten. Oder du musst vor der Zulassung noch eine Aufnahmeprüfung machen. Daher gibt es die Möglichkeit, ein Studienbewerbervisum bei deiner deutschen Auslandsvertretung zu beantragen, bevor die Zulassung der Hochschule vorliegt. Das Studienbewerbervisum gibt dir die Möglichkeit, für bis zu neun Monate nach Deutschland zu kommen, um dich hier für einen Studienplatz zu bewerben.

   

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Studienbewerbervisum: Du hast neun Monate zur Bewerbung und Vorbereitung

Außerdem kannst du auch für studienvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel zur Teilnahme an einem Sprachkurs, zum Besuch eines Studienkollegs oder für ein Praktikum nach Deutschland einreisen. Während dieser Zeit darfst du allerdings nicht arbeiten.

Von der Zulassung bis zum Studium

  • 90

    Tage vor Studienstart Zulassung zum Studium

  • 77

    Tage vor Studienstart Eröffnung Sperrkonto/
    Krankenversicherung

  • 15

    Tage vor Studienstart Ausstellung des Visums

  • 6

    Tage vor Studienstart geplante Einreise

  • 2

    Tage vor Studienstart Startdatum Visum/
    tatsächlicher Einreisetermin

  • Studienstart*

  • 15

    Tage NACH Studienstart Anmeldung im Bürgeramt

  • bis max.90

    Tage nach Einreise** ggf. Aufenthaltserlaubnis beantragen

* Art und Zeitpunkt der Immatrikulation wird dir in der Regel im Zulassungs­schreiben genannt

**Innerhalb der Geltungsdauer des Visums muss rechtzeitig ein Aufenthaltstitel beantragt werden

Durchschnittswerte für den Weg eines Studierenden aus dem Ausland nach Deutschland;
Quelle: Stifterverband Fintiba Datenbank

Monitor

Deine deutsche Auslandsvertretung findest du auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Nach der Ankunft

Bist du in Deutschland angekommen, musst du dich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt melden und bekommst dort eine Meldebestätigung. Das gilt sowohl für internationale Studierende als auch für Europäerinnen und Europäer aus dem EWR und der Schweiz. Letztere bekommen dort auch schon eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.

Für die Anmeldung benötigst du:

  • deinen Pass (ggf. mit Visum) oder Personalausweis sowie
  • den Mietvertrag oder eine Bestätigung des Vermieters

Bist du mit einem Visum eingereist (oder hast es nach der Einreise beantragt), musst du dich nach deiner Ankunft zusätzlich bei der Ausländerbehörde melden. Hier erhältst du deine Aufenthaltserlaubnis. Unter Umständen musst du dafür nochmal den Finanzierungsnachweis vorlegen und nachweisen, dass du krankenversichert bist.

Um was du dich sonst noch kümmern musst:

  • Bankkonto eröffnen
  • Gültigkeit Führerschein: Nach sechs Monaten brauchst du eine deutsche Fahrerlaubnis

+ Tipp

Sehr wichtig: Du musst die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragen.

Einschreiben

Studentin oder Student wirst du nicht mit der Zulassung, sondern erst mit der eigentlichen Einschreibung, auch Immatrikulation genannt, an deiner Hochschule. Wenn keine Onlineimmatrikulation oder Einschreibung per Post möglich ist (z. B. bei zulassungsbeschränkten Studiengängen), musst du dazu pünktlich in Deutschland sein. Nach Ende der Frist kannst du dich nicht mehr einschreiben. An manchen Hochschulen kannst du aber (rechtzeitig) eine Fristverlängerung beantragen.

Für die Immatrikulation brauchst du zumeist

  • Nachweis deiner Krankenversicherung
  • Zulassungsbescheid
  • Beleg über die Bezahlung des Semesterbeitrags
  • Passbild
  • Ausweis, ggf. Visum
  • evtl. Zeugnisse im Original

Am besten fragst du vorher beim Akademischen Auslandsamt nach, was du genau benötigst.

+ Tipp

Beachte die Immatrikulationsfrist genau. Sie ist an den verschiedenen Hochschulen unterschiedlich.

Nach der Einschreibung erhältst du den Studierendenausweis und ggf. das Semesterticket, in der Regel per Post.

Wenn es dann losgeht mit deinem Studium, findest du Unterstützung bei den Orientierungstagen, die die meisten Hochschulen in den ersten Semesterwochen anbieten. Das sind spezielle Einführungsveranstaltungen für alle neu zugelassenen internationalen Studierenden, bei denen du nochmal alle wichtigen Informationen über Studium und Hochschule, aber auch zu Formalitäten und Behördengängen erhältst. Auch dazu bekommst du die Informationen vom Akademischen Auslandsamt ober über die Website deiner Hochschule.

Deine Ansprech­partner

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Reisepass Icon

Deutsche Auslandsvertretung

  • Ansprechpartner vor der Einreise nach Deutsch­land
  • Visumbeantragung
Haus Icon

Einwohnermeldeamt

  • Anmeldung des Wohnsitzes innerhalb von zwei Wochen
  • Wohnungsgeberbestätigung oder Mietvertrag erforderlich
Reisepass und Weltkugel Icon

Ausländerbehörde (ABH)

  • Ansprechpartner nach der Einreise nach Deutschland
  • Beantragung von Aufenthaltstiteln
Offizielles Gebäude Icon

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

  • Kompetenzzentrum für Migration und Integration
  • Informationen zu Zuwanderungsmöglichkeiten
Aktentasche Icon

Bundesagentur für Arbeit (BA)

  • Unterstützung bei der Stellensuche
  • Zustimmung zur Beschäftigung
Person mit Sprechblase Icon

Berufsinformations­zentrum (BIZ)

  • Informationen über Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt
  • Teil der Bundesagentur für Arbeit
E-Learning Monitor Icon

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

  • Anerkennung von ausländischen schulischen, beruflichen und Hochschulqualifikationen
Geldbeutel Icon

Finanzamt

  • Vergabe der Steuer-ID
  • Steuererklärung
  • Steuerklassenwechsel
Auto Haken Icon

KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle

  • Umschreibung des Führerscheins
  • Zulassung des Autos
Familie Icon

Familienkasse

  • Beantragung von
    Kindergeld
Erste Hilfe Tasche Icon

Krankenkasse

  • Versicherungspflicht für alle
  • gesetzlich oder privat

Quelle: BAMF

Vom Wunsch zur Wirklichkeit

Checkliste für dein Deutschlandstudium

  • Noch 18 Monate Was will ich und was ist möglich?

    • Informier dich übers Internet
    • Nutze Beratungsangebote vor Ort
  • Noch 15 Monate Erfülle ich alle Voraussetzungen?

    • Schulabschluss anerkannt?
    • Sprachkenntnisse
    • Münzen Icon
    • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Noch 12 Monate Was brauche ich für die Bewerbung?

    • Wo bewerben?
    • Welche Unterlagen werden gebraucht?
    • Fristen beachten!
    • Zulassung beantragen
  • Noch 6 Monate Wie komme ich hin?

    • Weg Icon
    • Reiseroute
    • Einreisebedingungen/Visum klären
    • Gegebenenfalls Nachweise für Visum organisieren
    • Impfungen nötig?
  • Noch 3 Monate Wo werde ich wohnen?

    • Entscheidung über Art der Unterkunft
    • Wohnungssuche online vorbereiten
    • Eventuell Bewerbung für Wohnheim
    • Plan für erste Nächte?
  • Noch 2 Monate Countdown für die Abreise

    • Reise gebucht?
    • Ggf. Wohnungssuche vorbereitet?
    • Ggf. Sperrkonto eröffnet?
    • Ggf. Krankenkasse geklärt?
    • Unterkunft für die ersten Nächte organisiert?
    • Packliste geschrieben?
  • Letzter Check Wichtige Dokumente:

    • Reisepass bzw. langfristig gültiger Personalausweis
    • Ggf. Visum
    • Zulassungsbescheid der Hochschule oder die Bewerberbestätigung
    • Finanzierungsnachweis
    • Ggf. Bestätigung deiner (anerkannten) Krankenversicherung
    • Ggf. Europäische Krankenversicherungskarte
    • Doppelter Haken Icon
    • Evtl. Impfpass
  • Originale/übersetzte, beglaubigte Kopien:

    • Geburtsurkunde
    • Abschlusszeugnis der Sekundarschule
    • Ggf. Hochschulzeugnisse, Sprachnachweise
  • Nach der Ankunft Wichtige To-dos:

    • Beratung beim Akademischen Auslandsamt
    • Ggf. Krankenversicherung abschließen
    • Immatrikulation
    • Bankkonto eröffnen
    • Meldung beim Einwohnermeldeamt
    • Flagge Icon
    • Ggf. Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde einholen

Quelle: DAAD

Person

„Im Nachhinein denke ich, dass es am Anfang eine große Hilfe gewesen wäre, wenn ich schon Grundkenntnisse der deutschen Sprache gehabt hätte.“

Deginet Wotango Doyiso, 39, aus Äthiopien ist Doktorand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.

„Das Welcome Center war eine große Hilfe – vom Unterstützungsschreiben an die deutsche Botschaft in Äthiopien bis zur Suche nach einer komfortablen Wohnung für uns hier in Deutschland sowie bei der Suche nach Kindergärten für meine Kinder und der Beratung in anderen administrativen Fragen.“

Monitor

Weitere Infos: www.study-in-germany.de.