
Hochschulkompass
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Medienkulturwissenschaft
Vollzeitstudium
Master of Arts
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
abgelaufen (Inland)
abgelaufen (EU), abgelaufen (Nicht EU)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Kulturgeschichte
- Kulturwissenschaft
- Medienkultur
- Medienwissenschaft
Anmerkung zum Studiengang
Der Studiengang wird erstmals zum Wintersemester 2020/21 angeboten (vorbehaltlich der Zustimmung der entsprechenden Gremien). Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
hochschuleigenes Zulassungsverfahren
Zulassungsbedingungen
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang „Medienkulturwissenschaft“ ist der Nachweis eines fachlich einschlägigen Bachelor-Abschlusses in einem der im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur Theater Film angebotenen Studiengänge Filmwissenschaft, Theaterwissenschaft oder Kulturanthropologie/Volkskunde im Kern- oder Beifach oder in einem vergleichbaren Studienfach medien-, kultur- oder gesellschaftswissenschaftlicher Ausrichtung mit mindestens 30 LP im Bereich Medienkulturwissenschaft an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Vorlesungszeit
- 24.10.2022 - 11.02.2023
- 17.04.2023 - 23.07.2023
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2022/2023)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-master Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Fristen für International Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtsprache
Deutsch
Akademisches Auslandsamt
Studierendenservice - Zulassung International
- Adresse
- Studierenden Service Center, Forum universitatis 1, 1. OG
- 55128
- Mainz
Studienberatung
Zentrale Studienberatung, Studierenden Service Center, Forum universitatis, Eingang 1, 1. OG
- Adresse
- Forum universitatis 1
- 55128
- Mainz
Kontakt für weiterführendes Studium
Johannes Gutenberg-Universität Mainz FB05 - Philosophie und Philologie Institut für Film-, Theater-, Medien- und Kulturwissenschaft
- Adresse
- 55099
- Mainz
Ansprechpartner weiterführendes Studium
Franziska Reichenbecher, M.A.