Arbeitsrecht und PersonalmanagementVollzeitstudium

  • Master of Laws

    Master
    Abschluss

  • 3 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • abgelaufen (Inland)

    abgelaufen (EU), abgelaufen (Nicht EU)

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Sommersemester

Studienfeld

Wirtschaftsrecht

Schwerpunkt

Arbeitsrecht und Personalmanagement

Zielgruppe

Der Master Wirtschaftsrecht– Arbeitsrecht und Personalmanagement ist genau der richtige Studiengang für Sie, wenn Sie bereits ein erstes wirtschaftsrechtliches Studium inklusive arbeitsrechtlicher Kenntnisse erfolgreich abgeschlossen haben und sich im Rahmen eines Masterstudiengangs umfassend weiterqualifizieren möchten.

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Es wird ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium in Wirtschaftsrecht oder einem inhaltlich ähnlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten und der ECTS-Note C vorausgesetzt. Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen. Ausreichende Englisch-Kenntnisse für das Verständnis rechts-/ wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind erforderlich. Liegen diese bis Studienbeginn nicht vor, besteht die Möglichkeit, diese im ersten Semester durch einen Test nachzuweisen.

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch