Polizei-/Kriminalkommissar/inDuales Studium, Praxisintegrierend

  • Bachelor

    Bachelor
    Abschluss

  • 6 Semester

    Regelstudienzeit

  • Hamburg

    Standort

  • Keine Angabe

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Schwerpunkt

Wasserschutzpolizei, Schutzpolizei, Kriminalpolizei

Anmerkung zum Studiengang

Die Zuweisung zu einem der Schwerpunkte erfolgt vor Aufnahme des Studium. Das Studium wird mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung II, bestehend aus mündlichen und schriftlichen Teilen, abgeschlossen. Die Absolventen (-innen) nehmen anschließend mit dem Dienstgrad Polizeikommissar (-in) bzw. Kriminalkommissar(-in) ihren Polizeidienst auf.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Im Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg studieren Kommissarsanwärter (-innen). Studierende können entweder Aufstiegsbeamte(-innen) mit Polizeivollzugserfahrung aus dem LA I oder Direkteinsteiger (-innen) sein, die mit der Immatrikulation verbeamtet werden.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch