FAQ zum USA-Aufenthalt
Stand 09.09.2025 - Laut aktueller Nachrichten nimmt die US-Regierung die Vergabe von Interviewterminen für die Beantragung von Visa für internationale Studierende wieder auf. Die Visa Verfahren sollen ab jetzt eine vertiefte Prüfung der Online- und Social-Media-Präsenz der Bewerberinnen und Bewerber umfassen. Um einen Termin zur Visa Vergabe zu erhalten, benutzen Sie den Navigator.
Der DAAD rät, nach Erhalt ihres I-20 oder DS-2019 engmaschig die Webseite der US-Botschaft zu besuchen und nach freien Terminen für Visainterviews zu schauen.
Falls Sie bereits einen Visumtermin haben, sollten Sie ihn wie geplant wahrnehmen können.
Seit Montag, 09.06.2025, ist ein Reiseverbot (travel ban) in Kraft, das Reisen in die USA von Staatsbürgern aus zwölf Ländern unterbindet, begründet mit dem Schutz nationaler Sicherheit. Für sieben weitere Länder gelten verschärfte Beschränkungen. Direkt betroffen sind Staatsbürger/innen folgender Länder:
- Afghanistan
- Burma
- Tschad
- Republik Kongo
- Äquatorialguinea
- Eritrea
- Haiti
- Iran
- Libyen
- Somalia
- Sudan
- Jemen
Eine verschärfte Prüfung (Kategorie "orange") gilt für Staatsbürger/innen (SB) aus:
- Belarus
- Burundi
- Kuba
- Laos
- Myanmar
- Pakistan
- Russland
- Sierra Leone
- Togo
- Turkmenistan
- Venezuela
Staatsbürger/innen dieser Länder müssen mit einem Ausstellungsstopp von Touristen- und Einwanderungsvisa (einschließlich Green Cards), einer verkürzten Gültigkeitsdauer von Visa, verstärkte Sicherheitsüberprüfungen, obligatorischen persönlichen Befragungen in US-Botschaften oder Konsulaten und strengeren Dokumentationsanforderungen rechnen.
Am 4. Juni 2025 erließ Präsident Donald Trump eine Proklamation (proclamation), mit der er die Einreise ausländischer Staatsangehöriger, die an der Harvard-Universität studieren oder an Austauschprogrammen teilnehmen wollen, für zunächst sechs Monate aussetzt und sich dabei auf nationale Sicherheitsbedenken beruft. Ein US-Gericht hat den Einreisestopp am 5. Juni vorerst blockiert. Bis zu einer Anhörung vor Gericht (Mitte Juni) sollen die bislang geltenden Regeln aufrechterhalten werden.
Die Harvard Kennedy School wird zwei Möglichkeiten für bereits oder zukünftig Eingeschriebene anbieten, die nicht in die USA einreisen können.
Weitere Informationen: Contingency Plans for HKS International Students | Harvard Kennedy School
Bitte informieren Sie sich, auch wenn Sie ein Visum erhalten haben, bis zu Ihrer Ausreise regelmäßig über die neuesten Entwicklungen in der Presse und überprüfen Sie täglich die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf aktuelle Änderungen hin.
Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus, sich auch in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes "ELEFAND" einzutragen. Notieren Sie sich für Ihren Aufenthalt in den USA auch die Adresse der deutschen Botschaft sowie des/der jeweils regional zuständigen deutschen Konsulate.
Die endgültige Entscheidung über die Einreise in die USA trifft der US-Grenzbeamte bei der Einreisekontrolle. Ein gültiges Visum garantiert nicht die Einreise, da die Beamten bei der Einreise weitere Fragen stellen und die Einreise verweigern können.
Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Reisepass: Mindestens 6 Monate über das Ende des Aufenthalts hinaus gültig
- J-1 Visum: Noch gültig, keine Anmerkungen oder Stempel über Einschränkungen
- DS-2019 Formular: Unterschrieben, mit aktueller Gültigkeit und genauer Beschreibung des Projekts
- SEVIS-Zahlungsnachweis (I-901 Receipt)
- Einladungsschreiben von der Universität: Ausdruck mit Kontaktperson und Zeitraum
- Versicherungsschutz: Nachweis über Kranken- und Haftpflichtversicherung gemäß J-1-Vorgaben
- Zusage Unterkunft (wenn vorhanden)
- Kontoauszug oder Finanzierungsnachweis (zur Absicherung des Aufenthalts)
- Forschungsbeschreibung/Projektbeschreibung in verständlicher Sprache (falls gefragt)
- Rückflugticket (empfohlen, um Rückkehrbereitschaft zu zeigen)
In Einzelfällen werden mitgeführte Mobilgeräte und Laptops angeschaut, teilweise ausgelesen, falls Anhaltspunkte aus US-Registern bestehen, dass eine verschärfte (zweite) Prüfungslinie ansteht. Anhaltspunkte können sein:
- Vorherige Verstöße gegen Aufenthaltserlaubnis
- auffällige Social-Media-Aktivitäten
- Hinweis von Homeland Security (bspw. antisemtic or anti-American activity - auch aktuelle Aufenthaltstitelträger können geprüft werden).
Zeigen Sie sich bei Fragen kooperativ, stellen Sie Ihren Aufenthaltszweck dar. Planen Sie längere Wartezeiten ein.
In vielen Fällen kann ein DAAD-Stipendium an veränderte Zeitpläne angepasst werden, etwa wenn sich der Beginn des Aufenthalts aus organisatorischen oder politischen Gründen verschiebt. Voraussetzung ist in der Regel, dass der neue Zeitraum mit den Förderbedingungen vereinbar ist und rechtzeitig mit dem DAAD abgestimmt wird. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Ansprechperson beim DAAD, um individuelle Lösungen zu besprechen.