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  • In welchem Land haben Sie Ihren letzten Bildungsabschluss erworben?

  • Wählen Sie Ihr Zeugnis und beantworten Sie einige landesspezifische Fragen.

    Welches Zeugnis haben Sie?

    *) Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:
    Die finnische Reifeprüfung muss bestanden sein und in der Reifeprüfung müssen folgende Fächer absolviert worden sein:
    - Muttersprache, eine Fremdsprache, Mathematik und ein naturwissenschaftliches Fach.
    - Mathematik und/oder das naturwissenschaftliche Fach können ersatzweise nachgewiesen werden durch Vorlage des gymnasialen Abschlusszeugnisses.

    Für eine Zulassung zu künstlerischen Studienfächern, bei denen der Zugang von einer künstlerischen Eignungsprüfung oder einem vergleichbaren Erfordernis abhängt, genügt der Nachweis der bestandenen Reifeprüfung.

    **) Sie müssen an einer anerkannten Hochschule der vorgegebenen Studiennorm entsprechend tatsächlich und in der Regel im Vollzeitstudium studiert haben, d.h. ohne Verkürzung der Studiendauer durch Anrechnung aus Diploma oder ähnlichen nichthochschulischen Ausbildungen.
Diese in Zusammenarbeit mit uni-assist e.V. aufbereiteten Informationen basieren auf den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz, die in der anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) veröffentlicht sind. Die Bewertungsvorschläge dienen den zuständigen Anerkennungsstellen als Entscheidungsgrundlage, welche ausländischen Schulabschlüsse in Deutschland den Hochschulzugang eröffnen können. Die in dieser Zulassungsdatenbank enthaltenen Informationen dienen internationalen Studierenden als Orientierung, sind für Anerkennungsstellen jedoch nicht verbindlich.