Anna-Herrigel-HausWildbaderstraße 16 · 70372 Stuttgart
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Überblick
Women only! Das Wohnheim in Stuttgart - Bad Cannstatt ist ausschließlich Studentinnen vorbehalten. Zum Haus gehört ein großer Garten im japanischen Stil. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen in Richtung Stadtmitte.
Baujahr 1955.
Betreiber
Studierendenwerk Stuttgart
Anzahl der Plätze/Zimmer
29 Plätze
Mietkaution
400 EUR
Wohndauer
Die Höchstwohndauer in den Wohnheimen ist auf 36 Monate begrenzt. Wohnzeiten in anderen staatlich geförderten Wohnheimen in Stuttgart, Ludwigsburg, Esslingen und Göppingen werden auf die Höchstwohndauer angerechnet.
Wohndauer
Ja
Fernsehanschluss
Ja
Gemeinschaftseinrichtungen
- Wasch- und Trockenraum
- Fahrrad- und Kellerräume
- Großer Garten
Besondere Angebote für internationale Studierende
Für Internationale Studierende gibt es zudem ein Wohnheimtutorenprogramm (Internationale Wohnheimtutoren).
Zimmertypen
Größe: 13-22 qm
Möbliert mit Schreibtisch, Stuhl, Regal, Schrank und Bett
Gemeinschaftsküche (ausgestattet mit Herd, Kühlschrank, Geschirrschränke, Tisch, Stühlen) und -badPreis:
340 bis zu 410 EUR / MonatAnzahl der Plätze/Zimmer:
29
Bewerbung
Bewerbungsvoraussetzungen
Wohnberechtigt sind Studierende folgender Hochschulen:
- Akademie für Darstellende Kunst in Baden-Württemberg
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart
- Evangelische Fachhochschule Ludwigsburg
- Filmakademie Baden-Württemberg Ludwigsburg
- Hochschule der Medien Stuttgart
- Hochschule Esslingen
- Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen
Ludwigsburg
- Hochschule für Technik Stuttgart
- Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
- Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst
Stuttgart
- Universität Stuttgart
- Media Akademie Stuttgart
- Hochschule für Kommunikation und Gestaltung
Einschränkungen:
- Studierende mit Hochschulabschluss
- Studierende, die bei Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, sie haben Anspruch auf BAföG
- Studierende, welche die Regelstudienzeit erreicht bzw. überschritten habenBewerbungsfrist
Wer als Studierender grundsätzlich für einen Platz in einem der Wohnheime des Studierendenwerks Stuttgart in Frage kommt, sollte sich rechtzeitig nach einem geeigneten Platz umsehen und sich dann so früh wie möglich beim Studierendenwerk bewerben.Bewerbung
Sie können sich hier online bewerben.Für Austauschstudierende aus Übersee und Erasmus+ Studierende aus Ägypten, Bosnien-Herzegowina und der Ukraine kann das Dezernat Internationales im Rahmen seines Kontingents ein Wohnheimzimmer in einem der Wohnheime des Studierendenwerks Stuttgart reservieren.
Da es sehr schwierig ist, auf dem privaten Wohnungsmarkt in Stuttgart eine Unterkunft zu finden, wird ausdrücklich empfohlen, sich für ein Wohnheimzimmer des Studierendenwerks Stuttgart zu bewerben. Sollten Sie diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen, informieren Sie bitte das Dezernat Internationales per E-Mail (incoming@ia.uni-stuttgart.de) darüber.
Um sich für einen Platz in einer Wohnanlage des Studierendenwerks Stuttgart anzumelden, müssen Sie die Onlinebewerbung auf der Webseite des Studierendenwerks Stuttgart fristgerecht ausfüllen. Stellen Sie sicher, dass Sie in der Kategorie "Angaben zum Studiengang" die Option "Overseas" ausgewählt haben.
Bewerbungsfristen:
15. Januar für den Einzug im März oder April.
15. Juni für den Einzug im September oder Oktober.
Bitte halten Sie die Frist ein. Zu späte Bewerbungen werden nicht akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass das Dezernat Internationales keinerlei Einfluss auf die Vergabe der Wohnheimzimmer hat. Das Studierendenwerk weist die Zimmer zu und kann dabei keine Präferenzen berücksichtigen.
Alle Informationen zur Wohnraumbewerbung und -vergabe finden Sie hier.Wenn Sie eines der folgenden Stipendien erhalten, kann das Dezernat Internationales für Sie ein Wohnheimzimmer in einer der studentischen Wohnanlagen des Studierendenwerks Stuttgart reservieren:
- Forschungsstipendium für Promovierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler
- Forschungsstipendium für Promovierende nach dem „Sandwich-Modell“
- Studienstipendium für Graduierte aller wissenschaftlichen Fächer
Bitte schreiben Sie zunächst eine E-Mail mit der Stipendienzusage des DAAD im Anhang an das Dezernat Internationales (incoming.daad@ia.uni-stuttgart.de). Daraufhin bekommen Sie weitere Informationen sowie das DAAD-Bewerbungsformular zugeschickt. Füllen Sie die Bewerbung aus und schicken Sie sie fristgerecht an das Dezernat Internationales zurück.
Bewerbungsfristen:
1. Juni für die Einzugsmonate September und Oktober
1. Dezember für die Einzugsmonate März und April
Bitte beachten Sie, dass das Dezernat Internationales keinerlei Einfluss auf die Zimmervergabe hat. Die Verantwortung für die Vergabe der Plätze in den Wohnanlagen liegt alleine beim Studierendenwerk Stuttgart. Dabei können keine persönlichen Wünsche berücksichtigt werden.
Achtung: Sollte keine der oben genannten Kategorien auf Sie zutreffen oder sollten Sie eine Unterkunft für mehr als ein Jahr suchen, müssen Sie sich selbst um eine Wohnung oder ein Zimmer kümmern.
Alle Informationen zur Wohnraumbewerbung und -vergabe finden Sie hier.Für Doppelmaster-Studierende der folgenden Partneruniversitäten kann das Dezernat Internationales Wohnheimzimmer in einem der studentischen Wohnanlagen des Studierendenwerks Stuttgart reservieren:
- Royal Melbourne Institute of Technology (RMIT), Australien
- Universidade Federal do Paraná, Brasilien
- Tongji University, China
- Université de Rennes, Frankreich
- Université de Strasbourg, Frankreich
- Toyohashi University of Technology, Japan
- Queen’s University, Kanada
- Universiti Teknologi MARA, Malaysia
- Technische Universiteit Eindhoven, Niederlande
- Chalmers University of Technology, Schweden
- Universidad Politécnica de Cartagena, Spanien
- Georgia Institute of Technology, USA
Sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid zum gewünschten Studiengang an der Universität Stuttgart erhalten haben, können Sie sich um ein Zimmer in einer der Wohnanlagen bewerben. Füllen Sie dafür die Onlinebewerbung des Studierendenwerk Stuttgart fristgerecht aus. Stellen Sie sicher, dass Sie in der Kategorie "Angaben zum Studiengang" den richtigen Doppelmaster-Studiengang ausgewählt haben.
Bewerbungsfrist:
15. Juni für einen Einzug im September und Oktober.
Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!
Bitte beachten Sie, dass das Dezernat Internationales keinerlei Einfluss auf die Zimmervergabe hat. Die Verantwortung für die Vergabe der Plätze in den Wohnanlagen liegt alleine beim Studierendenwerk Stuttgart. Dabei können keine persönlichen Wünsche berücksichtigt werden. Sollte das Zimmerkontingent des Dezernats Internationales erschöpft sein und dadurch kein Zimmer für Sie vermittelbar sein, müssen Sie sich selbst um eine Wohnung oder ein Zimmer kümmern.Die Zimmer sind nur für weibliche Studierende.