Griechische PhilologieVollzeitstudium

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Gräzistik

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Zulassungsbedingungen

erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit oder gleichwertiger Abschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 nach 150 LP a) im Fach Griechische Philologie oder einem verwandten Fach mit Schwerpunkt Griechische Philologie oder b) im Studiengang Lehramt an Gymnasien mit dem Unterrichtsfach Griechisch nach bestandener Erster Staatsprüfung oder c) in einem anderen Fach oder im Studiengang Lehramt an Gymnasien mit dem Erweiterungsfach Griechisch nach bestandener Erster Staatsprüfung, sofern der Nachweis von Kenntnissen auf dem Kompetenzniveau des Bachelor-Nebenfaches Griechische Philologie an der Universität Regensburg im Umfang von mindestens 30 LP erbracht werden kann

Vorlesungszeit
  • 16.10.2023 - 09.02.2024
  • 15.04.2024 - 19.07.2024

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/ Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

Wintersemester (2023/2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch