Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte und analytischeTeilzeitstudium

  • Staatsexamen

    Staatsexamen
    Abschluss

  • 6 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • Noch 6 Tage (Inland)

    Juli 2024 (EU), Juli 2024 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld
  • Psychologie
  • Therapien, andere
Schwerpunkt

Psychodynamische Psychotherapie

Zielgruppe

Diplom-Psycholog/innen, die die Qualifikation zur staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten in den Vertiefungen tiefenpsychologische Psychotherapie und analytische Psychotherapie erwerben wollen. Weitere Zielsetzung des Studienganges ist es, Fachärzten die theoretische Weiterbildung in Psychotherapie anzubieten.

Anmerkung zum Studiengang

Die Ausbildung kann jeweils zum Semesterbeginn aufgenommen werden.

Zulassungsmodus

hochschuleigenes Zulassungsverfahren

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

1.) Die erforderliche wissenschaftliche Vorbildung besitzen Bewerber, a.) die im Inland an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule den Studiengang Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie einschließt, mit einer Diplomprüfung abgeschlossen haben, b.) die ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder c.) die in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie Die persönliche Eignung weist der Bewerber in zwei Gesprächen mit von ihm gewählten Lehrtherapeuten der Ausbildungsstätte nach. Die Zulassungsgespräche sind nicht öffentlich.

Vorlesungszeit
  • 15.04.2024 - 20.07.2024
  • 21.10.2024 - 08.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 15.11.2024 (Hochschulweite Frist)

    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.11.2024 (Hochschulweite Frist)

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2024 - 15.05.2024 (Hochschulweite Frist)

    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2024 (Hochschulweite Frist)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.06.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.06.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Studienbeitrag

Studienbeitrag

600,00 EUR / Semester

Studienbeitrag (Link)

Die Gesamtkosten für den Studiengang variieren je nachdem ob ein Vollzeitstudium (3 Jahre) oder ein Teilzeitstudium (5 Jahre) absolviert wird.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch