KindheitspädagogikBerufsbegleitend

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld
  • Kindheitspädagogik
  • Pädagogik, Erziehungswissenschaft
  • Bildungswissenschaften
Schwerpunkt

Qualitätsentwicklung und Fachberatung, M.A.

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Zum Master Kindheitspädagogik – Qualitätsentwicklung und Fachberatung hat Zugang, wer einen Bachelor of Arts (B.A.), einen Bachelor of Science (B.Sc.) oder einen anderen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem pädagogischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Bereich mit 180 ECTS nachweisen kann. Der Hochschulabschluss sollte mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen sein.

Vorlesungszeit
  • 01.04.2024 - 30.09.2024
  • 01.10.2023 - 31.03.2024

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2023/2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    bis Studienstart/Bewerbung jederzeit

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    bis Studienstart/Bewerbung jederzeit

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    bis Studienstart/Bewerbung jederzeit

Studienbeitrag

Studienbeitrag

538,00 EUR / Monat

Studienbeitrag (Link)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch