MedizinrechtBerufsbegleitend

  • Master of Laws

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Münster

    Standort

  • Januar 2025 (Inland)

    Januar 2025 (EU), Januar 2025 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Rechtswissenschaft, Jura

Zielgruppe

Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen, Ökonom:innen, Mediziner:innen und Pharmazeut:innen ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen, Berufseinsteiger:innen und Referendar:innen, deren Ziel eine Führungsposition in Versicherungs-, pharmazeutischen und sonstigen Unternehmen, Ministerien und Verbänden, Institutionen des Gesundheitssystems, Kliniken sowie Anwaltskanzleien medizinrechtlicher Ausrichtung ist. Die Teilnahme am Studiengang ist auch Hochschulabsolvent:innen aus anderen Fachrichtungen möglich.

Anmerkung zum Studiengang

Studienbeginn alle 1,5 Jahre; nächster Studienstart: Oktober 2024

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang "Medizinrecht" ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Für nicht juristisch vorgebildete Bewerber:innen: Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen von zwei Klausuren ermöglichen den Zugang.

Vorlesungszeit

07.04.2025 - 18.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September: www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid; Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.11.2024 - 15.01.2025 (Hochschulweite Frist)

    Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. (bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.11.2024 - 15.01.2025 (Hochschulweite Frist)

    Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. ( bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt. Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai: www.uni-muenster.de/bewerbung.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.11.2024 - 15.01.2025 (Hochschulweite Frist)

    Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal (www.uni-muenster.de/bewerbung). Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai : www.uni-muenster.de/bewerbung.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.02.2025 - 15.03.2025 (Hochschulweite Frist)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch