SteuerwissenschaftenBerufsbegleitend

  • Master of Laws / Executive Master of Business Administration

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Münster

    Standort

  • Juli 2024 (Inland)

    Juli 2024 (EU), Juli 2024 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Steuerrecht

Zielgruppe

Das Programm richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjurist:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Mitarbeiter:innen in den Steuerabteilungen von Groß- bzw. mittelständischen Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und Kammern sowie in der Finanzverwaltung.

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang "Steuerwissenschaften" ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt (zwei Jahre bei Bewerberinnen und Bewerbern, die den EMBA anstreben).

Vorlesungszeit

08.04.2024 - 19.07.2024

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.05.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September: www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.05.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.05.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid; Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.08.2024 - 15.09.2024 (Hochschulweite Frist)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch