Bildende KunstVollzeitstudium

  • Bachelor of Education

    Bachelor
    Abschluss

  • 6 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • September 2024 (Inland)

    September 2024 (EU), September 2024 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Kunst (Lehramt)

Schwerpunkt

Holz, Metall, Druckgrafik, Medienlabor, Fotografie, Maltechnik

Anmerkung zum Studiengang

Die Uni Mainz bietet den Bachelor ab dem 5. FS bzw. den Master of Education ausschließlich für das Lehramt an Gymnasien an. Das Studienfach Bildende Kunst ist im Lehramtsstudiengang nicht mit dem Fach Musik kombinierbar.

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Rechtzeitig vor der Anmeldefrist zur Eignungsprüfung (siehe Fristen und Termine) muss eine Mappe mit 20 bis 30 eigenen Werken vorgelegt werden (Mappenprüfung). Das Bestehen der Mappenprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung (siehe Fristen und Termine). Sollte für das Fach Bildungswissenschaften im Studiengang Bachelor of Education ein NC eingeführt werden, ändern sich die Bewerbungsfristen auch für zulassungsfreie Fachwissenschaften! Aktuelle Infos: www.studium.uni-mainz.de/Studienfaecher-BA

Vorlesungszeit
  • 15.04.2024 - 20.07.2024
  • 21.10.2024 - 08.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2024 - 01.09.2024

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.06.2024 - 01.09.2024

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.06.2024 - 01.09.2024

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2024 - 01.09.2024

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch