Wissenschaftsfreiheit

Passend zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes möchten wir in 2024 die Wissenschaftsfreiheit genauer unter die Lupe nehmen.

Art. 5, Abs. 3 GG: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue der Verfassung" - so statiert es das deutsche Grundgesetz, wobei dieser Passus bereits auf die Weimarer Verfassung zurückgeht. 

Die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre ist allerdings weltweit nicht selbstverständlich. Daher setzen wir uns aktiv dafür ein. Erfahren Sie hier mehr darüber!