Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie möchten eine Kandidatin/einen Kandidaten für das "Hilde Domin-Programm" nominieren.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihre Institution alle Voraussetzungen für eine Nominierung erfüllt:
- Juristische Person mit Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH usw.) in Deutschland.
- Tätigkeit im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre und/oder Schutz von Menschenrechten, Demokratieförderung, Rechtsstaat oder Friedensförderung.
- Bereitschaft, die Situation der Kandidatin, des Kandidaten mit Hinblick auf die Gefährdung ausführlich zu beschreiben.
- Sensibilität für psychosoziale sowie Sicherheitsaspekte.
- Nominierung durch oder Kenntnisnahme und Befürwortung der Nominierung durch die Leitung der Institution.
- Bereitstellung einer/mehrerer Person(en) die das Nominierungsverfahren auf Ihrer Seite koordiniert/koordinieren und für Rückfragen zur Verfügung steht/stehen.
Wenn Sie von Ihrem Nominierungsrecht Gebrauch machen, ist es wichtig, dass Sie sich an die Auswahlkriterien halten, die für potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten gelten. Diese sind wie folgt:
Alter: Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen zum Zeitpunkt der Nominierung volljährig (i.d.R. mindestens 18 Jahre alt) sein.
Studentischer / akademischer Status:
- Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen über eine Hochschulzugangsberechtigung bis Bewerbungsschluss verfügen.
- Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen des Programms einen Masterabschluss anstreben, müssen einen anerkannten Bachelorabschluss (oder vergleichbar) bis spätestens zum Stipendienantritt erworben haben.
- Für eine Promotion in Deutschland wird ein anerkannter Masterabschluss (oder vergleichbar) bis spätestens zum Stipendienantritt vorausgesetzt.
- Der letzte Hochschulabschluss oder die letzte Immatrikulation sollte i.d.R. zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Ziel eines Bachelorabschlusses gilt, dass der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zum Zeitpunkt der Bewerbung i.d.R. nicht länger als zwei Jahre zurückliegen sollte.
Risiko- / Gefährdungsstatus:
Für Staatsangehörige aus EU/EWR/EFTA-Ländern sowie aus Andorra, Monaco, San Marino und dem Vereinigten Königreich wird generell angenommen, dass keine Bedrohung im Sinne des Programms vorliegt. Sie sind deshalb nicht bewerbungsberechtigt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Bedrohung, Gefährdung oder Zwangsexmatrikulation nachweisen können, d.h. dass ihnen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. ihres politischen oder bürgerschaftlichen Engagements formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird.
Bitte achten Sie bei der Beurteilung darauf, dass Sie Ihre Nominierung im Rahmen des Möglichen auf verlässliche Nachweise stützen. Zu diesen können persönliche schriftliche Berichte, schriftliche Aufzeichnungen (z.B. offizielle Dokumente, Posts in sozialen Medien, Briefe, die bestimmte Vorfälle detailliert dokumentieren, usw.) oder Zeugenaussagen gehören, genauso wie offizielle Bestätigungen über einen zuerkannten Flüchtlingsstatus und/oder eine Asylberechtigung. Alle Nachweise und Materialien, die bei der Beurteilung verwendet werden, müssen streng vertraulich behandelt werden und dürfen niemandem außer den am Nominierungsprozess beteiligten Personen offengelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass der DAAD nur eine limitierte Anzahl an Stipendien vergeben kann. Bitte nominieren Sie nur Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Programm, wenn sie neben einer individuellen Gefährdung auch gute Perspektiven für ein Studium in Deutschland aufweisen. Vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten sollten über hinreichende deutsche oder englische Sprachnachweise verfügen, um ein Studium/Forschungsvorhaben in dieser Sprache absolvieren zu können. Für alle ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten wird ein vorgeschalteter Deutshkurs angeboten.
Den Fragenkatalog können Sie vorab hier aufrufen.
In dieser Umfrage sind 28 Fragen enthalten.