WirtschaftsrechtBerufsbegleitend

  • Master of Laws

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Münster

    Standort

  • abgelaufen (Inland)

    abgelaufen (EU), abgelaufen (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Wirtschaftsrecht

Zielgruppe

Angesprochen sind vor allem Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Führungskräfte im mittleren und höheren Management, im Dienstleistungsbereich und in der Industrie. Der Studiengang ist aber auch für junge Absolventen und Berufseinsteiger geeignet, die eine solche Tätigkeit anstreben.

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang "Wirtschaftsrecht" ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolventen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.

Vorlesungszeit
  • 09.10.2023 - 02.02.2024
  • 08.04.2024 - 19.07.2024

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2023/2024)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September: www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid; Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch