ArbeitsrechtBerufsbegleitend

  • Master of Laws

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Münster

    Standort

  • abgelaufen (Inland)

    abgelaufen (EU), abgelaufen (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Sommersemester

Studienfeld

Rechtswissenschaft, Jura

Zielgruppe

Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Berufserfahrene ebenso, wie an Berufseinsteiger:innen mit wirtschaftswissenschaftlichem oder rechtlichem Erststudium, deren Ziel eine Führungsposition ist, mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht in einer Kanzlei oder einem Unternehmen, - z. B. in der Personsalabteilung - . Jurist:innen und Hochschulabsolventinnen und -Absolventen anderer Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen Vorschaltkurses ebenfalls offen. Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht sind.

Anmerkung zum Studiengang

privatrechtlicher Weiterbildungsstudiengang

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang "Arbeitsrecht" ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Für nicht juristisch vorgebildete Bewerber:innen: Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur als zusätzliche Zulassungsvcoraussetzung.

Vorlesungszeit

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. (bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. ( bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt. Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai: www.uni-muenster.de/bewerbung.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal (www.uni-muenster.de/bewerbung). Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai : www.uni-muenster.de/bewerbung.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch