SprachwissenschaftVollzeitstudium

  • Bachelor of Arts

    Bachelor
    Abschluss

  • 6 Semester

    Regelstudienzeit

  • Konstanz

    Standort

  • abgelaufen (EU)

    abgelaufen (Nicht EU)Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld
  • Allgemeine Sprachwissenschaft
  • Linguistik
Schwerpunkt

alle Kerngebiete der Linguistik, weiterführende Gebiete der Linguistik: z.B. Historische Sprachwissenschaft, Sprachkontakt und Areallinguistik, Typologie, Sprache in Gesellschaft und Kultur, Computerlinguistik, Psycholinguistik, Spracherwerb, Neurolinguistik, Sprachkurse

Anmerkung zum Studiengang

Das Studienfach kann als Ein-Fach-Bachelorstudiengang oder als Nebenfach in einem geisteswissenschaftlichen Studium studiert werden. Informationen zum Nebenfach finden Sie auf unserer Webseite. Sie absolvieren ein Auslandssemester oder ein Praktikum. Der Fachbereich Linguistik gehört zu den führenden Forschungseinrichtungen im Bereich Linguistik in Deutschland. Er verfügt über mehrere sprachwissenschaftliche Labore zur Nutzung für experimentell geprägte Forschung und Lehre.

Zulassungsmodus

hochschuleigenes Zulassungsverfahren

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Zur Bewerbung sind sehr gute Kenntnisse im jeweiligen Sprachenschwerpunkt empfehlenswert. Fremdsprachige StudienbewerberInnen brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen.

Vorlesungszeit
  • 23.10.2023 - 10.02.2024
  • 11.04.2023 - 22.07.2023

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2023/2024)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

    15.07. für WS (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

    15.07. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Studienbeitrag (Link)

In Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, sowie Gebühren für ein Zweitstudium. Es bestehen Ausnahmen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch