MaschinenbauVollzeitstudium

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Maschinenbau

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Zulassungsbedingungen

Die Qualifikationsfeststellung dient dem Ziel, die besondere Motivation und Qualifikation des Bewerbers für den viersemestrigen Masterstudiengang Maschinenbau zu beurteilen. Es soll eingeschätzt werden, ob der Bewerber voraussichtlich in der Lage sein wird, das Studium er- folgreich abzuschließen. Besondere Berücksichtigung finden dabei sein logisch-analytisches Denkvermögen, seine sprachlichen und fachlichen Studienvoraussetzungen sowie seine ggf. vorhandenen Berufserfahrungen. Die Qualifikationsfeststellung erfolgt im viersemestrigen Masterstudiengang Maschinenbau in Form eines Feststellungsgesprächs. Es ist nicht öffentlich und soll die Zeitdauer von 60 Minu- ten nicht überschreiten.

Vorlesungszeit
  • 02.04.2024 - 12.07.2024
  • 14.10.2024 - 07.02.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2024 - 15.09.2024

    keine Zulassungsbeschränkung

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2024 - 15.09.2024

Sommersemester (2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 15.03.2025

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 15.03.2025

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch