GestaltenVollzeitstudium

  • Erstes Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien

    Staatsexamen
    Abschluss

  • 8 Semester

    Regelstudienzeit

  • Halle

    Standort

  • September 2024 (Inland)

    Juli 2024 (EU), Juli 2024 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld
  • Grundschulbildung, Grundschulpädagogik
  • Kunst (Lehramt)
Schwerpunkt

Theorie des Spielens und Lernens, Praktisch-gestalterische Grundlagen, Entwurfskompetenz, Didaktik des Gestaltens, Sehen - Verstehen - Gestalten, Entwerfen - Konstruieren - Fertigen - Gestalten

Anmerkung zum Studiengang

Gestalten gilt neben den Pflichtfächern Deutsch und Mathematik als Wahlpflichtfach.

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

erforderlich: bestandene Eignungsprüfung (Anmeldeschluss 03.06.2024, Details: siehe Link)

Vorlesungszeit
  • 02.04.2024 - 06.07.2024
  • 07.10.2024 - 01.02.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.03.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de. Hinweis: Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.03.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de. Hinweis: Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    03.05.2024 - 30.09.2024 (Hochschulweite Frist)

    Deutsche mit ausländischem Abschluss bewerben sich bitte über uni-assist. Fristen siehe "International Studierende". Eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Keine Angabe

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch