KinderzahnheilkundeBerufsbegleitend

  • Master of Science

    Master
    Abschluss

  • 6 Semester

    Regelstudienzeit

  • Gießen

    Standort

  • September 2024 (Inland)

    August 2024 (EU), August 2024 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Zahnmedizin

Schwerpunkt

Grundlagen der Kinderzahnheilkunde;, Von der Anamnese über die allgemeine und spezielle Untersuchung bis zur Behandlungsplanung; Epidemiologie und Prävention;, Notfallbehandlung, Pharmakotherapie und Traumatologie;, Gebissentwicklung, Schädel-/Gesichtswachstum und Orthodontie;, Schmerzkontrolle, Sedierung, Narkose Anomalien und Genetik; Orale Pathologie, Oral- und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie sowie Parodontologie;, Biomaterialien und restaurative Therapie;, Orale Pathologie, Oral- und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie sowie Parodontologie;, Kinder mit Allgemeinerkrankungen und Behinderungen - Praxismanagement

Zielgruppe

Approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte, die berufsbegleitend eine fachspezifische Ausbildung in der Kinderzahnheilkunde absolvieren möchten.

Anmerkung zum Studiengang

Der Masterstudiengang wird als Kooperationsprojekt der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) und der Philipps-Universität Marburg (UMR) angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleihen die Fachbereiche Medizin der JLU und der UMR den akademischen Grad Master of Science.

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte, die berufsbegleitend eine fachspezifische Ausbildung in der Kinderzahnheilkunde absolvieren möchten.

Vorlesungszeit
  • 15.04.2024 - 19.07.2024
  • 14.10.2024 - 14.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)
Wintersemester (2024/2025)

Studienbeitrag

Studienbeitrag

23.000,00 EUR / gesamt

Studienbeitrag (Link)

Der berufsbegleitende Weiterbildungs-Masterstudiengang Kinderzahnheilkunde ist gemäß § 16 Abs. 3 des HHG gebührenpflichtig.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch