Transnationaler JournalismusInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

  • Master of Arts

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • September 2024 (Inland)

    September 2024 (EU), September 2024 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld
  • Journalistik
  • Kommunikationswissenschaft
  • Online-Medien
Schwerpunkt

Printjournalismus, Fernsehjournalismus, Radiojournalismus, Online- und Multimediajournalismus, Landes- und Medienkunde

Zielgruppe

Der konsekutive Masterstudiengang "Transnationaler Journalismus" orientiert sich am Berufsfeld von Jounalistinnen und Journalisten und zugleich an den Erfordernissen eines wissenschaftlichen Masterstudiengangs. Abgeschlossene Fachstudien werden als Grundlage des journalistischen Studiengangs verlangt, weil sie der künftigen Journalistin oder dem künftigen Journalisten auf einem wissenschaftlichen Teilgebiet einen Fundus an Kenntnissen verschaffen, auf dem sie oder er ihre oder seine berufliche Tätigkeit aufbauen kann. Der anwendungsorientierte Masterstudiengang soll angehende Journalistinnen und Journalisten zu methodischem, wissenschaftlichen Arbeiten befähigen und sie in die Lage versetzen, rein nationale Deutungsmuster in ihrer Berichterstattung zu überwinden, die Diskussion der Themen von europäischer Relevanz in die nationalen Kontexte hinein zu tragen und Interpretationsrahmen zu etablieren, die über die eigenen Grenzen hinausweisen.

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

Partner-Institution: Université de la Sorbonne Nouvelle - Paris 3 in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master franco-allemand - Journalisme transnational)

Zulassungsbedingungen

Bachelorstudiengang oder gleichwertiger Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Ebenso ist der Nachweis über das jeweilige Sprachniveau (Deutsch, Französisch, Englisch jeweils mindestens Niveau B2) erforderlich. In einer Prüfung der Zugangsvoraussetzungen (Eignungsprüfung) wird gemeinsam mit der Partneruniversität in Paris festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und über eine hinreichende Motivation für das Studium verfügt. Wenn Sie sich beworben haben und die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie schriftlich zur Eignungsprüfung eingeladen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Journalistischen Seminars.

Vorlesungszeit
  • 15.04.2024 - 20.07.2024
  • 21.10.2024 - 08.02.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2024 - 01.09.2024

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2024 - 01.09.2024

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2024 - 01.09.2024

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2024 - 01.09.2024

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch, Französisch