TranslationInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium
Bachelor of Arts
Bachelor
Abschluss6 Semester
Regelstudienzeit
Germersheim
Standort
März 2024 (Inland)
März 2024 (EU), März 2024 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Dolmetschen
- Übersetzen
Schwerpunkt
Übersetzen, Sprachwissenschaft, Translationswissenschaft, Translatorische Kompetenz, Interkulturelle Kommunikation, Deutsch / Arabisch / Englisch / Französisch / Griechisch / Italienisch / Niederländisch / Polnisch / Portugiesisch / Russisch / Spanisch / Türkisch, Dolmetschen
Anmerkung zum Studiengang
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal (https://studium.fb06.uni-mainz.de/bewerbung-zum-studium/bewerbung-zum-bachelor-sprache-kultur-translation/). Für die Studiensprachen Englisch und Französisch müssen Sie Vorkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen und für Deutsch (falls nicht Ihre Muttersprache) mindestens ein B2-Niveau; für die anderen Sprachen gibt es keine Voraussetzungen. Bei der Wahl von zwei Studiensprachen wird in mindestens einer der beiden Sprachen ein B1-Niveau verlangt (bei Deutsch als Studiensprache ein B2-Niveau).
Zulassungsmodus
keine Zulassungsbeschränkung
Zulassungsbedingungen
Für die Studiensprachen Englisch und Französisch müssen Sie Vorkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen und für Deutsch (falls nicht Ihre Muttersprache) mindestens ein B2-Niveau; für die anderen Sprachen gibt es keine Voraussetzungen. Bei der Wahl von zwei Studiensprachen wird in mindestens einer der beiden Sprachen ein B1-Niveau verlangt (bei Deutsch als Studiensprache ein B2-Niveau).
Vorlesungszeit
- 15.04.2024 - 20.07.2024
- 21.10.2024 - 08.02.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2024)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
16.11.2023 - 01.03.2024 (Hochschulweite Frist)
Bewerber*innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
16.11.2023 - 01.03.2024 (Hochschulweite Frist)
Bewerber*innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2023 - 01.03.2024 (Hochschulweite Frist)
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2023 - 01.03.2024 (Hochschulweite Frist)
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.06.2024 - 01.09.2024
Bewerber*innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.06.2024 - 01.09.2024
Bewerber*innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2024 - 01.09.2024
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtsprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Niederländisch, Türkisch, Arabisch, Griechisch