Musik - GitarreVollzeitstudium

  • Master of Music

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • Mai 2024 (Inland)

    Mai 2024 (EU), Mai 2024 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Instrumentalmusik

Schwerpunkt

Kammermusik

Zielgruppe

Der Studiengang ist ein Weiterbildungsstudiengang, der sich an herausragende internationale Bachelorabsolventinnen und -absolventen richtet, die bereits über eine intensive Berufspraxis (mind. einjährige Berufstätigkeit) als ausübende Künstler verfügen. Von den Absolven/innen des Studiengangs wird eine gegenüber Bachelor-Absolvent/innen deutlich weiter entwickelte künstlerische Persönlichkeit erwartet, die sowohl in instrumentaltechnischer als auch in interpretatorisch-stilistischer Hinsicht überzeugen kann und befähigt ist, auf der Grundlage ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse eine Laufbahn als ausübende Musikerin oder ausübender Musiker mit Erfolg einzuschlagen. Mit der formalen Weiterqualifizierung wir Nachwuchs-Gitarristinnen und -Gitarristen die Möglichkeit gegeben, ihre im Bachelorstudium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vervollkommnen, um sie auf das überaus hohe Niveau zu bringen, das im Konzertleben heute üblich ist.

Anmerkung zum Studiengang

Der weiterbildende Masterstudiengang "Gitarre" wird in Kooperation mit der Koblenz International Guitar Festival & Academy gGmbH angeboten. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Bestehen einer Eignungsprüfung

Vorlesungszeit
  • 15.04.2024 - 20.07.2024
  • 21.10.2024 - 08.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.10.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 01.03.2025

    Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.10.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 01.03.2025

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2024 - 15.05.2024

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2024. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2024 - 15.05.2024

    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2024 - 15.05.2024

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2024 - 15.05.2024

    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Studienbeitrag

Studienbeitrag

2.580,00 EUR / Semester

Studienbeitrag (Link)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch