MedienkulturwissenschaftVollzeitstudium

  • Master of Arts

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • Mai 2024 (Inland)

    Mai 2024 (EU), Mai 2024 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld
  • Kulturgeschichte
  • Kulturwissenschaft
  • Medienkultur
  • Medienwissenschaft
Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

hochschuleigenes Zulassungsverfahren

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang „Medienkulturwissenschaft“ ist der Nachweis eines fachlich einschlägigen Bachelor-Abschlusses in einem der im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur Theater Film angebotenen Studiengänge Filmwissenschaft, Theaterwissenschaft oder Kulturanthropologie/Volkskunde im Kern- oder Beifach oder in einem vergleichbaren Studienfach medien-, kultur- oder gesellschaftswissenschaftlicher Ausrichtung mit mindestens 30 LP im Bereich Medienkulturwissenschaft an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.

Vorlesungszeit
  • 15.04.2024 - 20.07.2024
  • 21.10.2024 - 08.02.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2024 - 15.05.2024

    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2024 (Hochschulweite Frist)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2024 - 15.05.2024

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2024 - 15.05.2024

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch