Kunstgeschichte: Werke - Kontexte - DiskurseVollzeitstudium
Master of Arts
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
März 2024 (Inland)
März 2024 (EU), März 2024 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Kunstgeschichte
- Archäologie
Schwerpunkt
Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte, Wissenschaftliche Grundlagen und Grundkompetenzen, Klassische Archäologie für Kunsthistoriker, Musikwissenschaft für Kunsthistoriker, Rechtswissenschaft für Kunsthistoriker, Filmwissenschaft für Kunsthistoriker, Theaterwissenschaft für Kunsthistoriker
Zielgruppe
Der Master-Studiengang "Kunstgeschichte: Werke-Kontexte-Diskurse" eröffnet den Studierenden ein umfassendes Angebot, die Geschichte und Theorie der bildenden und angewandten Künste und der Architekur in ihrer ganzen zeitlichen und methodischen Breite zu studieren. Ziel des Studiengangs ist es, einen wissenschaftlich qualifizierten, forschungsorientierten Abschluss zu erwerben, der den Einstieg in alle Berufsfelder ermöglicht, in denen die reflektierende Analyse, Bewertung und Vermittlung von materiellen Zeugnissen der Kunst- und Kulturgeschichte in allen ihren Ausprägungen und Anwendungszusammenhängen eine Rolle spielt.
Anmerkung zum Studiengang
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
keine Zulassungsbeschränkung
Zulassungsbedingungen
1. Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang "Kunstgeschichte: Werke - Kontexte - Diskurse": Erster Hochschulabschluss: Abschlusszeugnis des vorhergehenden Studiums a) Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem kunsthistorischen Anteil von min-destens 90 Leistungspunkten (LP) oder ein gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen. oder b) Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem kunsthistorischen Anteil von min-destens 60 Leistungspunkten (LP) oder ein gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie das Bestehen eines Auswahlgesprächs. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Absolvierung kunsthistorischer Leistungen zur Auflage gemacht werden. 2. Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang "Kunstgeschichte: Werke - Kontexte - Diskurse", wenn der Schwerpunkt "Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte" gewählt wird: 2.1 Erster Hochschulabschluss: Abschlusszeugnis des vorhergehenden Studiums a) Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem fachlichen Anteil im Bereich "Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte" von mindestens 50 Leistungs-punkten (LP) oder ein gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezoge-nen Studien- und Prüfungsleistungen. oder b) Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem fachlichen Anteil im Bereich "Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte" von mindestens 32 Leistungs-punkten (LP) oder ein gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezoge-nen Studien- und Prüfungsleistungen sowie das Bestehen eines Auswahlgesprächs. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Absolvierung von Leistungen im Fach "Christliche Archäolo-gie und Byzantinische Kunstgeschichte" zur Auflage gemacht werden. 2.2 Es wird vorausgesetzt, dass Studierende über passive Grundkenntnisse des Alt- oder Neugriechischen verfügen. Ordnung für die Prüfung in den Masterstudiengängen der Fachbereiche 02, 05 und 07 229 B. Kriterien für das Auswahlgespräch In einem Auswahlgespräch von in der Regel 20 Minuten wird festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang "Kunstge-schichte: Werke - Kontexte - Diskurse" erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und eine hinreichende Motivation verfügt. In dem Auswahlgespräch wird über die für diesen Studien-gang erforderlichen besonderen Anforderungen und die Erwartungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers gesprochen. Über den Verlauf des Gesprächs wird ein Protokoll angefertigt. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Absolvierung kunsthistorischer Studienleistungen zur Auf-lage gemacht werden. Für das Verfahren gilt Folgendes: Das Auswahlgespräch findet in der Regel zu festgelegten Terminen im Winter- und Sommer-semester statt; im Bedarfsfall kann es auch außerhalb der festgelegten Zeiträume erfolgen. Erfüllt der Bewerber oder die Bewerberin die Voraussetzungen nicht, wird ihm oder ihr dies schriftlich mitgeteilt. Erscheint der Bewerber oder die Bewerberin ohne genügende Entschuldi-gung nicht zu dem geladenen Termin, so gilt sie oder er als nicht geeignet. Bei genügender Entschuldigung wird er oder sie zu einem neuen Termin geladen. Das Auswahlgespräch wird von zwei Prüfungsberechtigten gemäß § 8 Abs. 2 oder einer oder einem Prüfungsberechtigten in Gegenwart einer oder eines Beisitzenden durchgeführt. Im An-schluss an das Auswahlgespräch entscheiden die Prüfenden ob die Bewerberin oder der Bewerber das Auswahlgespräch bestanden hat.
Vorlesungszeit
- 15.04.2024 - 20.07.2024
- 21.10.2024 - 08.02.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2024)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2023 - 01.03.2024
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2021. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2023 - 01.03.2024
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2023 - 01.03.2024
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.10.2023 - 01.03.2024
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2023. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2024 - 01.09.2024
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2024 - 01.09.2024
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2024 - 01.09.2024
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtsprache
Deutsch