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Kulturanthropologie
Vollzeitstudium
Master of Arts
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
September 2022 (Inland)
September 2022 (EU), September 2022 (Nicht EU)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Kulturanthropologie
- Volkskunde
Zielgruppe
Der konsekutive Masterstudiengang "Kulturanthropologie/Volkskunde" richtet sich an Bachelorabsolventen, die eine (eigenständige) wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich von Forschung, Lehre, Bildung, Kulturarbeit, Medien, Touristik sowie des Museums, Marketings oder anderer Arbeitsfelder anstreben. Kernstück des Studiengangs ist die Durchführung angeleiteter Studienprojekte, die nach dem Grundsatz des forschenden Lernens bzw. Lehrens konzipiert sind. Sie garantieren den Studierenden die Anwendung relevanter Forschungspraktiken und bieten zudem die Möglichkeit, schon während des Studiums Beziehungen zu späteren beruflichen Tätigkeitsfeldern aufzubauen sowie eine erfolgsorientierte wissenschaftliche Teamarbeit einzuüben.
Anmerkung zum Studiengang
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
keine Zulassungsbeschränkung
Zulassungsbedingungen
Bachelorabschluss im Fach Kulturanthropologie/Volkskunde oder in einem verwandten Fach oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Ausreichende englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Vorlesungszeit
- 24.10.2022 - 11.02.2023
- 17.04.2023 - 23.07.2023
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2022/2023)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2022 - 01.09.2022
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2022. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für International Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2022 - 01.09.2022
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2022 - 01.09.2022
Fristen für International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2022 - 01.09.2022
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Sommersemester (2023)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2022 - 01.03.2023 (Hochschulweite Frist)
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2021. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Fristen für International Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2022 - 01.03.2023 (Hochschulweite Frist)
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2022 - 01.03.2023 (Hochschulweite Frist)
Fristen für International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
16.11.2022 - 01.03.2023 (Hochschulweite Frist)
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtsprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch
Akademisches Auslandsamt
Studierendenservice - Zulassung International
- Adresse
- Studierenden Service Center, Forum universitatis 1, 1. OG
- 55128
- Mainz
Studienberatung
Zentrale Studienberatung, Studierenden Service Center, Forum universitatis, Eingang 1, 1. OG
- Adresse
- Forum universitatis 1
- 55128
- Mainz
Kontakt für weiterführendes Studium
Johannes Gutenberg-Universität FB 05 - Philosophie und Philologie Institut für Film, Theater-, Medien- und Kulturwissenschaft
- Adresse
- Jakob-Welder-Weg 18
- 55099
- Mainz
- Tel:
- + 49 (6131) / 39-23364
- Email:
- tjas@uni-mainz.de
Ansprechpartner weiterführendes Studium
Dr. Thomas Schneider