Ägyptologie / AltorientalistikVollzeitstudium

  • Master of Arts

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • März 2024 (Inland)

    März 2024 (EU), März 2024 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld
  • Ägyptologie, alte
  • Altorientalisitik
  • Archäologie
Schwerpunkt

Ägyptologie, Altorientalische Philologie, Vorderasiatische Archäologie

Anmerkung zum Studiengang

Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Nachweis eines Bachelorabschlusses im Kernfach "Ägyptologie/Altorientalistik" bzw. des Bachelorstudiengangs "Archäologie" mit dem Schwerpunkt Vorderasiatische Archäologie an der Universität Mainz oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Studienrelevante Sprachkompetenzen des B.A. "Ägyptologie/Altorientalistik" müssen ggf. während des Master-Studiums im Rahmen des Moduls M8Ma oder M8Mb nachgeholt werden. Ausreichende englische und französische Sprachkenntnisse, die zur Lektüre englisch- und französischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen. Studienberatung bei den Fachvertreter/innen vor Beginn des Studiums. Bei ausländischen Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

Vorlesungszeit
  • 23.10.2023 - 10.02.2024
  • 15.04.2024 - 20.07.2024

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2023/2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2023. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester (2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2023 - 01.03.2024

    Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2021. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.10.2023 - 01.03.2024

    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2023 - 01.03.2024

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.10.2023 - 01.03.2024

    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch