Architektur: Integrierte WohnungsbauentwicklungVollzeitstudium

  • Master of Science

    Master
    Abschluss

  • 2 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • Juli 2024 (Inland)

    Juli 2024 (EU), Juli 2024 (Nicht EU)

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Architektur

Zulassungsmodus

hochschuleigenes Zulassungsverfahren

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote, also Grade A-C. Ist kein ECTS Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein. Achtung: sogenannte Aufbau-, Übergangs- oder Brückenmodule zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte aus einem Vorstudium mit weniger als 240 ECTS-Punkten werden nicht angeboten.

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2022/2023)
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2024 - 15.07.2024

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.05.2024 - 15.07.2024

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    15.05.2024 - 15.07.2024

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch