KirchenmusikVollzeitstudium
Bachelor of Music
Bachelor
Abschluss8 Semester
Regelstudienzeit
Frankfurt am Main
Standort
Noch ein Tag (Eignungsprüfung)
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Kirchenmusik
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden. Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
Vorlesungszeit
- 16.10.2023 - 16.02.2024
- 08.04.2024 - 19.07.2024
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2024)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
01.10.2023 - 01.12.2023
Wintersemester (2023/2024)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
15.01.2024 - 01.04.2024
Studienbeitrag
Studienbeitrag
'-'
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtsprache
Deutsch