Deutsch-Französisches RechtInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Rechtswissenschaft, Jura

Anmerkung zum Studiengang

Das Studium "Deutsch-Französisches Recht" stellt eine Kombination mehrerer Studiengänge dar: (1) Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg - Rechtswissenschaften mit Abschluss 1. Juristisches Staatsexamen (für Erlanger Studenten) - Master "Deutsch-Französisches Recht" mit Abschluss LL.M. (für Studenten aus Rennes) (2) Université de Rennes 1 - Licence mention Droit, parcours Juriste franco-allemand - Master à finalité professionnel, mention Droit, spécialité Droit européen, parcours Juriste franco-allemand (jeweils für alle Programmstudenten)

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

Partner-Institution: Université de Rennes in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master 2 spécialité Droit européen, parcours Droit franco-allemand)

Zulassungsbedingungen

Deutschkenntnisse für ausländische Studierende: DSH 2 oder gleichwertig Die Bewerbung für das Studienprogramm Deutsch-Französisches Recht ist jahresabhängig in der Regel bis Anfang Juli vor Beginn des folgenden Wintersemesters einzureichen.

Vorlesungszeit
  • 15.04.2024 - 19.07.2024
  • 14.10.2024 - 07.02.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 5. Juli 2023

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 5. Juli 2023

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 5. Juli 2023

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

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Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Französisch