Soziale Arbeit - Schwerpunkt Kinder- und JugendhilfeBerufsbegleitend

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Soziale Arbeit

Schwerpunkt

Jugendhilfeverwaltung, Jugendhilfeplanung, Sozialinformatik, Intensivpädagogik

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Zum Master Soziale Arbeit – Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe hat Zugang, wer einen ersten akademischen Abschluss (Bachelor oder Diplom) aus den Bereichen Sozialer Arbeit, Früh- und Kindheitspädagogik, Erziehungswissenschaft oder Heilpädagogik oder aber ein Lehramtsstudium nachweisen kann. Dieses Studium sollte mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen sein und eine studienbegleitende Praxis im Umfang von min. 25 % einer Vollzeitstelle (berufliche Tätigkeit oder Hospitation) nachweisen kann. Beruflich pausierende Studierende können alternativ eine einjährige Berufserfahrung nachweisen.

Vorlesungszeit
  • 01.04.2024 - 30.09.2024
  • 01.10.2024 - 31.03.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2023/2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    bis Studienstart/Bewerbung jederzeit

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    bis Studienstart/Bewerbung jederzeit

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    bis Studienstart/Bewerbung jederzeit

Studienbeitrag

Studienbeitrag

538,00 EUR / Monat

Studienbeitrag (Link)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch