Kita-Master - Leitung frühkindlicher BildungseinrichtungenBerufsbegleitend

  • Master of Arts

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Flensburg

    Standort

  • Juli 2024 (Inland)

    Juli 2024 (EU), Juli 2024 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Kindheitspädagogik

Schwerpunkt

Institutionelle Rahmenbedingungen Qualitätsmanagement, Leitungsarbeit Personalführung Kommunikation, Elternarbeit Erziehungspartnerschaften Beratung, Finanzen Recht Öffentlichkeitsarbeit, Gesundheit Bewegung Prävention, Inklusion Entwicklungsdiagnostik, Frühkindliche Kompetenzentwicklung

Zielgruppe

Zur Zielgruppe gehören Führungskräfte im Bereich der frühkindlichen Bildung und einschlägig qualifizierte Personen (z. B. Pädagoginnen / Pädagogen; staatl. anerkannte Erzieherinnen / Erzieher; staatl. anerkannte Heipädagoginnen / Heilpädagogen), die Führungsaufgaben in diesem Bereich anstreben.

Anmerkung zum Studiengang

Das berufsbegleitend konzipierte Masterstudium findet als kombiniertes Fern- und Präsenzstudium (Blended Learning) statt. Der Kita-Master ist so organisiert, dass es neben einer Vollzeitbeschäftigung absolviert werden kann.

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Berufserfahrung, 180/240 ECTS Punkte und/oder Eingangsprüfung. Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter http://www.iqsh-koordinierung.de/pages/kita-master/voraussetzungen.php

Vorlesungszeit
  • 13.03.2023 - 07.07.2023
  • 11.09.2023 - 12.01.2024

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2023/2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    für das 1. Fachsemester

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.05.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    15.05.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    für das 3. Fachsemester

Sommersemester (2023)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.12.2024 - 31.01.2025 (Hochschulweite Frist)

    wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    15.12.2024 - 31.01.2025 (Hochschulweite Frist)

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.12.2024 - 31.01.2025 (Hochschulweite Frist)

    nur 2. und 4. Fachsemester

Studienbeitrag

Studienbeitrag

941,00 EUR / Semester

Studienbeitrag (Link)

690 Euro Weiterbildungsgebühr und 251 Euro Semesterbeitrag der EUF

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch