Energie- und Umweltmanagement / Energy and Environmental Management (Industrieländer/Industrial Countries)Vollzeitstudium

  • Master of Engineering

    Master
    Abschluss

  • 3 Semester

    Regelstudienzeit

  • Flensburg

    Standort

  • Januar 2025 (Inland)

    Juli 2024 (EU), Juli 2024 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld
  • Umweltschutztechnik
  • Wirtschaftsingenieurwesen
Schwerpunkt

Technik und Wirtschaftswissenschaften, Energie- und Umwelttechnik, Energiewirtschaft und Energie- und Umweltmanagement in Industrieländern

Zielgruppe

(Wirtschafts-)Ingenieure aus dem Bereich Energie- und Umweltmanagement oder verwandten Bereichen

Anmerkung zum Studiengang

Der Masterstudiengang ‚Energy and Environmental Management – Industrial Countries’ vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten das Energiesystem der Zukunft zu gestalten. Zur Bewältigung der größten Herausforderung des 21. Jahrhunderts, des vom Menschen verursachten Klimawandels, ist es zentral, die weltweite Energieversorgung in den nächsten Jahrzehnten zu 100% auf regenerative Energiequellen umzustellen und die Bereitstellung und Nutzung von Energie zu optimieren.

Zulassungsmodus

hochschuleigenes Zulassungsverfahren

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Grundsätzlich sind Zulassungen für das erste Fachsemester nur im Frühjahrssemester möglich. Lediglich die im Frühjahr nicht besetzten Studienplätze werden im Herbstsemester vergeben. Weitere Informationen zur Zulasssung sind auf der Internetseite.

Vorlesungszeit
  • 13.03.2023 - 07.07.2023
  • 11.09.2023 - 12.01.2024

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2023/2024)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.05.2024 - 31.07.2024

    Lediglich die im Frühjahr nicht besetzten Studienplätze werden im Herbstsemester vergeben. Bitte beachten Sie auf der Startseite des Online-Bewerbungsverfahrens die diesbezüglichen Hinweise.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    15.05.2024 - 31.07.2024

    International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.12.2024 - 31.01.2025

    Grundsätzlich sind Zulassungen für das erste Fachsemester nur im Frühjahrssemester möglich. Lediglich die im Frühjahr nicht besetzten Studienplätze werden im Herbstsemester vergeben. Bitte beachten Sie auf der Startseite des Online-Bewerbungsverfahrens die diesbezüglichen Hinweise.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    für 3. Fachsemester

Sommersemester (2023)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.12.2024 - 31.01.2025

    wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    15.12.2024 - 31.01.2025

    International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    31.01.2025 (Hochschulweite Frist)

    nur 2. und 4. Fachsemester

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Studienbeitrag (Link)

Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch