MusikVollzeitstudium

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Musik (Lehramt)

Zielgruppe

Absolventen aus Bachelorstudiengängen mit dem Berufsziel Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und entspr. Jahrgangsstufen an Gesamtschulen

Anmerkung zum Studiengang

Nur als 2. Fach

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Die studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang Master of Education - Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen - erfüllen Bewerberinnen und Bewerber, die 1. einen Bachelorstudiengang oder einen vergleichbaren Studiengang abgeschlossen haben, 2. die in einem oder mehreren zuvor absolvierten Studiengängen gewählten Fächern in den Teilstudiengängen 1 und 2 des Studienganges Master of Education - Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen - fortführen, 3. für jedes gewählte Fach mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Ab-schlussarbeit) entsprechend den in den fachspezifischen Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen nachweisen, davon mindestens 9 LP in fachdidaktischen Studien, 4. mindestens 36 LP Bildungswissenschaften einschließlich eines mindestens einmonatigen Orien-tierungspraktikums sowie eines mindestens vierwöchigen außerschulischen oder schulischen Berufsfeldpraktikums gemäß § 7 der LZV im Rahmen eines Bachelorstudiums nachweisen, 5. eine Bachelorthesis im Umfang von mindestens 10 LP nachweisen sowie 6. insgesamt Leistungen, die für die Aufnahme in das Masterstudium nach Ziffer 3-5 relevant sind, im Umfang von mindestens 180 LP nachweisen - gegebenenfalls auch unter Abzug von Leistungen, die auf das Masterstudium angerechnet werden -, davon mindestens 31 LP an einer Universität, an einer Kunst- oder Musikhochschule oder an der Deutschen Sporthochschule Köln. Zugangsvoraussetzung für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist zudem, dass eine gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien feststellbar ist. Diese Feststellung oder die Festsetzung einer Auflage zum Nachweis solcher benoteter Leistungen erfolgt im Rahmen der Feststellung der studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen. Für den Zugang zum Masterstudiengang sind zudem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachzuweisen. Für den Zugang zu den Teilstudiengängen Englisch, Französisch, Geschichte, Katholische Religionslehre und Spanisch ist das Latinum empfohlen. Für den Zugang zum Teilstudiengang Philosophie ist das Latinum oder das Graecum empfohlen. Für den Zugang zum Teilstudiengang Evangelische Religi-onslehre sind das Graecum sowie wahlweise das Latinum oder das Hebraicum empfohlen. Für den Zugang zu den Teilstudiengängen Englisch, Französisch oder Spanisch sowie in eine Kombination dieser Teilstudiengänge ist zudem ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer nachzuweisen. Auslandsaufenthalte, die vor Einschreibung in das vorangegangene Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Einschreibung in den Studiengang Master of Education - Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen - nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. Es ist empfohlen, den Auslandsaufenthalt in einem Land zu absolvieren, in dem die studierte Sprache zu den Landes- oder Amtssprachen zählt. Bei einer Kombination der genannten Teilstudiengänge wird ein weiterer Auslandsaufenthalt von vergleichbarer Länge empfohlen.

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2020/2021)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    SoS: Mitte Dezember - 15. Januar; WiS: Mitte Juni - 15. Juli

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    SoS: Mitte Dezember - 15. Januar; WiS: Mitte Juni - 15. Juli

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    SoS: Mitte Dezember - 15. Januar; WiS: Mitte Juni - 15. Juli

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    SoS: Mitte Dezember bis 15. April WiS: Mitte Juni bis 15. September

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch