ArchäologieVollzeitstudium
Master of Arts
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
März 2024 (Inland)
März 2024 (EU), März 2024 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Archäologie
- Frühgeschichte
Schwerpunkt
Vor- und Frühgeschichte, Klassische Archäologie, Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte
Zielgruppe
Der konsekutive Masterstudiengang ist ein wissenschaftlicher Studiengang, der aufbauend auf einem ersten berufsqualifizierendem Hochschulabschluss zu einem weiteren berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Er hat zum Ziel, vertiefte wissenschaftliche Fachkenntnisse in den Fachrichtungen Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie, Klassische Archäologie und Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte zu vermitteln.
Anmerkung zum Studiengang
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
keine Zulassungsbeschränkung
Zulassungsbedingungen
Nachweis eines Bachelorabschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit einem archäologischen Anteil von mind. 60 Leistungspunkten (LP), davon mind. 40 LP aus der gewählten Fachrichtung, oder eines gleichwertigen Studienabschlusses mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen. Kenntnisse in mind. zwei Fremdsprachen. Als ausreichend sind i.d.R. Kenntnisse, die bei der ersten Sprache in mind. fünf, bei der anderen in mind. drei Jahren schulischer Ausbildung und mind. der abschließenden Note „ausreichend“ nachgewiesen werden. Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie: Lateinkenntnisse im Umfang von zwei Jahren Schulunterricht mit mind. der abschließenden Note „ausreichend“ oder vergleichbare Leistungen. „Klassische Archäologie“ und „Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte“: Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums, fünf Jahren Schulunterricht mit mind. der abschließenden Note „ausreichend“ oder vergleichbare Leistungen.
Vorlesungszeit
- 15.04.2024 - 20.07.2024
- 21.10.2024 - 08.02.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2024)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2023 - 01.03.2024
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2021. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2023 - 01.03.2024
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2023 - 01.03.2024
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.10.2023 - 01.03.2024
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2023. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2024 - 01.09.2024
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2024 - 01.09.2024
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2024 - 01.09.2024
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtsprache
Deutsch