Hochschulkompass

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Kommunikation - Schwerpunkt: Kommunikations- und MedienforschungVollzeitstudium

  • Master of Arts

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • Mai 2023 (Inland)

    Mai 2023 (EU), Mai 2023 (Nicht EU)

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld
  • Kommunikationswissenschaft
  • Publizistik
  • Digitale Medien
Schwerpunkt

Digitale Kommunikation, Kommunikation und Markt, Medien und gesellschaftlicher Wandel, Kommunikatorforschung

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

hochschuleigenes Zulassungsverfahren

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Bachelorabschluss eines publizistik- oder kommunikationswissenschaftlichen Faches oder ein Studienabschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule, der dazu keinen wesentlichen Unterschied aufweist. Mind. 90 Leistungspunkten (LP) oder ein äquivalenter Umfang in einem publizistik- oder kommunikationswissenschaftlichen Fach. Davon mind. 12 LP im Bereich empirische Methodenlehre, darunter verpflichtend Statistik. Nachweis von mind. 10 dieser LP im Bereich empirische Nutzungs- und Wirkungsforschung. Ausreichende englische Sprachkenntnisse Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ oder dem „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) nachweisen (Stufen DSH-3 bzw. 4 x TDN 5).

Vorlesungszeit
  • 17.04.2023 - 23.07.2023
  • 23.10.2023 - 10.02.2024

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2023/2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2023 - 15.05.2023

    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-master Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2023 (Hochschulweite Frist)

  • Fristen für International Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2023 - 15.05.2023

    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2023 - 15.05.2023

    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch

Anschrift

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Nützliche Links