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TanztherapieVollzeitstudium
Bachelor of Arts
Bachelor
Abschluss6 Semester
Regelstudienzeit
Hamburg
Standort
Keine Angabe
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Therapien, andere
Schwerpunkt
Tanztherapie, Interdisziplinäre Therapien, Tänzerische Basiskompetenzen, Tanztherapie in klinischen Anwendungsfeldern, Psychologie und Psychotherapie, Supervision
Anmerkung zum Studiengang
Mit Bewegung und Tanz in klinischen, sozialen, pädagogischen und heilpädagogischen Arbeitsfeldern arbeiten. Der Studiengang Tanztherapie vermittelt tanztherapeutische Verfahrensweisen für die Begleitung individueller und sozialer Entwicklungs- und Veränderungsprozesse. Die Tanztherapie nutzt das hohe therapeutische Potential von Tanz und Bewegung, Körperwahrnehmung und körpernahem künstlerischen Ausdruck. Sie erreicht durch ihr basales nonverbales Erlebnis-, Ausdrucks-, Interaktions- und Kommunikationsangebot tiefe und frühe Schichten menschlichen Erlebens. Sie kann auf diese Weise Klient*innen und Patient*innen in ihrem Erleben erreichen und in Veränderungsprozesse einladen, für die eine verbale Aufarbeitung und Bearbeitung ihrer Erlebnisse und Anliegen nicht oder noch nicht geeignet ist. Im übungszentrierten Setting kann eine tanztherapeutische Begleitung die Kreativität, Spontanität, Bewegungskompetenz und Authentizität der Klient*innen fördern, eine Stärkung des Selbstwertgefühls und der Selbstakzeptanz erreichen und soziale Kompetenzen verbessern. Die Studierenden werden auf die künstlerisch-therapeutische Arbeit in klinischen, sozialen, pädagogischen und heilpädagogischen Arbeitsfeldern vorbereitet.
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Das Studium an der MSH Medical School Hamburg ist NC-frei. Für uns zählen Leistung, Talent, Motivation und Disziplin mehr als der Notendurchschnitt auf dem Zeugnis. Die Zulassungsvoraussetzungen im Überblick: - Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG oder - Hochschulzugang für Berufstätige gemäß § 38 HmbHG über Eingangsprüfung (entsprechend der Eingangsprüfungsordnung) - Idealerweise ein vierwöchiges Vorpraktikum in einer durch die MSH anerkannten Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens - Feststellung der künstlerischen Eignung in einem individuellen Aufnahmeverfahren, das sowohl einen künstlerisch-praktischen Teil als auch einen Gesprächsteil umfasst.
Studienbeitrag
Es wird eine einmalige Einschreibegebühr von 100 Euro erhoben.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtsprache
Deutsch