Aufenthalt in Italien vorbereiten

Finden Sie hier Wissenswertes zu Sprachvoraussetzungen, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, Visum, Unterkunft und interkulturelle Hinweise zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts.
Inhalt
- Zulassung
- Sprachvoraussetzungen
- Studiengebühren
- Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
- Lebenshaltungskosten
- Unterkunft
- Interkulturelle Hinweise
- Studierende berichten aus Italien
Zulassung
Grundvoraussetzung für das Studium an einer italienischen Hochschule ist die allgemeine Hochschulreife. Studienbewerber und -bewerberinnen müssen sich einer Aufnahmeprüfung (test d'ingresso) unterziehen. Bewerber für zulassungbeschränkte Studiengänge (numero chiuso) müssen zusätzlich an einer Wettbewerbsprüfung (esame di concorso) teilnehmen. Informationen zu den Aufnahmetests finden Sie bei Alpha Test.
Studienbewerber und -bewerberinnen aus der Europäischen Union müssen ihren Immatrikulationsantrag unmittelbar bei der ausgewählten Universität einreichen. Die italienischen Auslandsvertretungen (Botschaft, Generalkonsulate) erteilen allgemeine Informationen und nehmen die Beglaubigung der Unterlagen vor und stellen die „Wertigkeitserklärung“ (Dichiarazione di valore) der Zeugnisse aus.
Einige Universitäten haben für zulassungsfreie Studiengänge sogenannte „Orientierungstests“ eingeführt. Das Ablegen des Tests (ob bestanden oder nicht) ist Voraussetzung für die Einschreibung. Informationen über die Orienierungstests erhält man direkt bei der Hochschule.
Die Hochschulen legen die Bewerbungsfristen individuell fest, daher ist es wichtig sich direkt bei den Hochschulen zu den Fristen zu erkundigen.
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Ein Visum ist für Bürgerinnen und Bürger von Mitgliedsstaaten der EU nicht erforderlich; es genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Innerhalb von acht Tagen nach Ankunft muss die Aufenthaltsgenehmigung (permesso di soggiorno per motivi di studio) bei der Fremdenpolizei (ufficio stranieri della questura) des Universitätsorts beantragt werden. Eine Arbeitserlaubnis benötigen Bürgerinnen und Bürger von Mitgliedsstaaten der EU nicht.
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten in Italien unterscheiden sich im großen und ganzen nicht von denen in Deutschland. Nach Erfahrung von Studierenden ist von einer Orientierungssumme von ca. EUR 850,- pro Monat (in der Provinz) auszugehen. Die Lebenshaltungskosten in Italien sind regional sehr unterschiedlich. Neben einem Nord-Süd-Gefälle besteht auch ein Großstadt-Kleinstadt-Gefälle. Im Allgemeinen ist das Leben im Norden und in der Großstadt teurer als im Süden und in der Kleinstadt.
Unterkunft
Die preisgünstigste Möglichkeit besteht in Wohnheimen der Hochschulen, die Zahl der Plätze ist jedoch sehr knapp; der Antrag muss frühzeitig beim zuständigen Studentenwerk (EDISU – Ente per il Diritto allo Studio) gestellt werden.
Auf dem freien Wohnungsmarkt betragen die Mieten für einen WG-Platz ca. EUR 200-500,- monatlich.
Interkulturelle Hinweise
Italien liegt kulturell nicht so weit von Deutschland entfernt, wie es manche Klischees vermuten lassen könnten. Die Begegnung zwischen den Kulturen verläuft daher normalerweise ohne bedeutende Kulturschocks.
Kulinarische Traditionen werden in Italien großgeschrieben – so gilt milchhaltiger Kaffee wie Cappuccino als Frühstücksgetränk und wird nach dem Mittagessen nicht mehr getrunken.
In Italien spielt Zeit eine etwas entspanntere Rolle als in Deutschland. Während Vorlesungen meist pünktlich beginnen, kann es im Alltag zu flexiblen Zeitplänen kommen – insbesondere bei Ämtern oder Verabredungen. Spontaneität und Geduld sind daher oft gefragt. Der Tagesrhythmus ist insgesamt später als in Deutschland: das Mittagessen beginnt meist erst gegen 14 Uhr und auch das Abendessen wird in der Regel später gegessen.
Weitere Informationen zum Studienleben in Italien finden Sie in den Erfahrungsberichten deutscher Studierender vor Ort: