Studieren und leben in Belgien
Erfahren Sie mehr über die Hochschultypen, die Sprach- und Zulassungsvoraussetzungen sowie die Studiengebühren.
Inhalt
Hochschulen
Studiensystem
Zulassung
Studiengebühren
Sprachvoraussetzungen
Hochschulen
In Belgien haben inzwischen die verschiedenen Gemeinschaften ihre eigene Kulturhoheit, was dazu führen kann, dass die Ausrichtung der Studiengänge und –typen zwischen Flandern und Wallonien durchaus unterschiedlich ausfällt.
Die belgischen Hochschulen gliedern sich in staatliche und private - überwiegend konfessionell geprägte - Bildungseinrichtungen. Die rein wissenschaftliche Ausbildung erfolgt an den Universitäten, wohingegen die Vermittlung der angewandt-wissenschaftlichen Kenntnisse an den Hogeschoolen erfolgt. Die Hochschultypen sind gleichberechtigt.
Studiensystem
Das Studienjahr beginnt Mitte September/Anfang Oktober und endet im Mai/Juni. Es erfährt lediglich eine organisatorische Gliederung in zwei Semester; es ist jedoch nicht möglich, sich für nur ein Semester zu immatrikulieren. Das belgische Studiensystem sieht einen genau festgelegten Studienplan vor.
Universitäten
Die Ausbildung ist in drei Studienstufen (cycles/cycli) gegliedert. Jede Studienstufe wird mit einem Grad abgeschlossen, der die Zulassungsberechtigung für die nächste Studienstufe darstellt.
In Flandern und Wallonien wurden die Bologna-Beschlüsse vollständig umgesetzt, so dass die universitäre Ausbildung mit dem Bachelor-Studium beginnt. Der Abschluss, der nach dreijähriger Studienzeit erlangt wird, berechtigt zur Berufsausübung. Die folgende Studienstufe schließt mit einem Master-Grad ab, wobei dieser in Flandern in der Regel nach einjähriger, in Wallonien nach zweijähriger Studienzeit erworben wird. In Flandern ist inzwischen eine weitere Stufe eingeführt worden, der Master nach dem Master. In Wallonien besteht die Möglichkeit, nach einem weiteren Jahr einen Master complémentaire (MC) zu erlangen.
In beiden Landesteilen ist die letzte Studienstufe die Promotion (formation doctorale / doctoraatsopleiding). Sie dient in Belgien ausschließlich der Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Laufbahn. Aufbauend auf den Grad des docteur/doctor, kann der höchste verliehene Grad des agrégé de l'enseignement supérieur/ geaggregeerde voor het hoger onderwijs erreicht werden.
Hogeschoolen / Außeruniversitärer Bereich
Nach der Bologna-Reform bieten die Fachhochschulen in Flandern den ‚professionele bachelor’ (drei Jahre) an, der durch eine praxisorientierte Ausrichtung auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet, nach Abschluss aber auch die Möglichkeit eröffnet, einen universitären Masterstudiengang anzuschließen (mittels spezieller Wechselprogramme / schakelprogramma). Darüber hinaus wird ein akademischer Bachelor mit anschließendem Master angeboten (academische bachelor gevolgd door een master).
In Wallonien werden Langstudiengänge (enseignement supérieur de type long) angeboten, die akademisches Niveau aufweisen. Sie gliedern sich in zwei Stufen (cycles): den akademischen Bachelor (drei Jahre) sowie den akademischen Master (ein bzw. zwei Studienjahre).
Darüber hinaus existieren einstufige, nicht-akademische Kurzstudiengänge (enseignement supérieur de type court), die nach dreijähriger Studiendauer mit dem Bachelor abschließen und ausschließlich zur Berufsausübung berechtigen.
In der "Deutschsprachigen Gemeinschaft" gibt es lediglich ein nicht-universitäres Hochschulwesen kurzer Dauer (1. Zyklus). An der einzigen Hochschule, der "Autonomen Hochschule", werden zurzeit drei Erstausbildungen angeboten: eine im Fachbereich Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften (die Ausbildung von graduierten Krankenpflegern/innen) und zwei im Fachbereich Bildungswissenschaften (die Ausbildung von Vorschullehrern/innen und die Ausbildung von Primarschullehrern/innen).
Informationen zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, -abschlüssen und akademischen Graden finden sie in unseren Tipps vorab.
Bei Anerkennungs- und Äquivalenzfragen kann man sich an den Service Équivalences wenden.
Zulassung
Das Zeugnis der allgemeinen sowie der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt grundsätzlich zum Studium an den belgischen Hochschulen. Inhaber des Zeugnisses der Fachhochschulreife oder anderer Qualifikationen müssen im Einzelfall klären, ob sie für das gewünschte Studium zugelassen werden. Die Anerkennung des Sekundarschulabschlusses muss beim Bildungsministerium der zuständigen Region beantgragt werden. Einsendeschluss ist der 15. Juli. Bewerbe/Innen mit anderen Qualifikationen müssen dies im Einzelfall mit der o.a. Stelle und der jeweiligen Hochschule klären.
Sowohl Studienanfänger wie auch Studienfortsetzer sollten sich im Januar des Jahres, in dem das Studium beginnen soll, mit der gewählten Hochschule in Verbindung setzen. Prinzipiell bestehen in Belgien keine Zulassungsbeschränkungen; teilweise werden erschwerte Zulassungsbedingungen aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität von den einzelnen Fakultäten erlassen.
Studiengebühren
Studenten aus Mitgliedsländern der Europäischen Union sind den belgischen Studenten gleichgestellt und müssen Studiengebühren von ca. EUR 500,- bis EUR 900,- pro Studienjahr entrichten.
Sprachvoraussetzungen
Bereits vor Beginn des Studiums müssen die sprachlichen Voraussetzungen so gut sein, dass ein ausreichender Wortschatz an Fachbegriffen eine mühelose Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ermöglicht. Im allgemeinen muss vor der endgültigen Zulassung eine Sprachprüfung (in Flandern auf niederländisch, in Wallonien auf französisch) abgelegt werden.
Visum, Arbeitserlaubnis, Wohnungssuche, Lebenshaltungskosten - all das sollte vor einem Auslandsaufenthalt gut recherchiert sein. Die hier zusammen gestellten Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
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Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Lebenshaltungskosten
Unterkunft
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union benötigen kein Visum und weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis, müssen sich aber bei der zuständigen Kommunalverwaltung melden, die eine Bescheinigung über den Eintrag ins Ausländerregister aushändigt. Nur dieses Dokument erlaubt einen rechtmäßigen Aufenthalt in Belgien.
Aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU, kann derjenige, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen. Hierfür ist es ratsam, sich eine Europäische Krankenversicherungskarte ausstellen zu lassen, damit es bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall nicht zu Problemen kommt.
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten in Belgien unterscheiden sich im wesentlichen nicht von denen in Deutschland.
Nach Erfahrung von Studierenden ist von einer Orientierungssumme von ca. EUR 750,- pro Monat auszugehen. Einige Vergünstigungen gibt es über den Internationalen Studentenausweis.
Unterkunft
Die Studentenwohnheime der Hochschulen stellen die preisgünstigste Wohnmöglichkeit dar (ca. EUR 150,- monatlich). Es empfiehlt sich, bald nach Zusage eines Studienplatzes Schritte zu unternehmen, da die Plätze knapp sind. Auf dem freien Wohnungsmarkt betragen die Mieten ca. EUR 300,- pro Monat.