Studieren und leben in Japan

Ein junger Mann benutzt ein Tablet und einen Stift, um Ideen am Küchentisch festzuhalten.

Hochschul- und Bildungssysteme im Ausland weisen häufig gravierende Unterschiede zu Deutschland auf. Erfahren Sie mehr über die Hochschultypen, die Zulassungsvoraussetzungen und Studiengebühren.

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Hochschulen

Die Zahl der Hochschulen beläuft sich auf 780 Universitäten, darunter 86 Nationale Universitäten, 90 Örtliche Universitäten und 604 Private Universitäten.

Eine Datenbank zur Suche nach der geeigneten Hochschule - Welche Studiengänge werden wo angeboten? - bietet die Japan Student Services Organization (JASSO), die englischsprachige Seite. Es gibt auch englischsprachige Studiengänge, d.h. englischsprachige Bachelor-, Master- und Ph.D.-Programme.

Studiensystem

Das akademische Jahr des Studiums in Japan dauert von April bis März, das Jahr wird meist in Semester, an einigen Hochschulen auch in Trimester unterteilt. Das Studium beginnt in der Regel zum Sommersemester, d. h. Bewerbungen müssen zum April jedes Jahres geplant werden. Über Bewerbungsfristen sollte man sich rechtzeitig informieren. Es ist in zwei deutlich voneinander abgegrenzte Abschnitte unterteilt, den Undergraduate- und den Graduate-Bereich.

  • Im Undergraduate-Bereich, der mit einer schriftlichen Arbeit abschließt, erwirbt man nach zwei Jahren allgemeinbildenden und zwei weiteren Jahren fachbezogenen Studiums den Grad eines Gakushi (Bachelor).
  • Im Graduate-Bereich, der ebenfalls mit einer schriftlichen Arbeit abschließt, erwirbt man nach zwei Jahren, den Grad eines Shushi (Master).
  • Der Doktorgrad (Hakase) wird in der Regel nach drei Jahren Studium, der Anfertigung einer Dissertation sowie einer Abschlussprüfung erworben. Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium ist der Grad des Shushi oder ein ihm vergleichbarer internationaler Abschluss.

Informationen zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, -abschlüssen und Akademischen Graden finden sie in unseren Tipps vorab.

Zulassung

Die Aufnahmebedingungen der einzelnen Universitäten variieren stark. Es ist dringend zu empfehlen, das erforderliche Informationsmaterial mindestens acht Monate im voraus beim International Student Office der jeweiligen Universität anzufordern.

Weitere Voraussetzungen für eine Zulassung sind in der Regel Aufnahme- und Sprachprüfungen. Für die Bewerbung um einen Studienplatz in Japan ist häufig auch das Bestehen der EJU (Examination for Japanese University Admission for International Students) nötig. Die jährlich erscheinende Publikation Life and Study in Japan (siehe Literaturhinweise) der Japan Student Services Organization (JASSO) befasst sich u.a. mit diesem Thema.

Des Weiteren ist es erforderlich, einen Bürgen zu finden, der für die Zahlung der Studiengebühren, die Rückreisekosten und das Aufkommen für eventuelle Schadensfälle garantiert.

Für Studienfortsetzer, die sich nur für ca. ein Jahr in Japan aufhalten wollen ist es empfehlenswert, sich als Forschungsstudent (Kenkyusei) zu bewerben.

In Deutschland erworbene Abschlüsse wie Magister, Staatsexamen, Diplome werden i.d.R. dem Shushi gleichgesetzt, sie berechtigen formal somit nach der obligatorischen Eingangsprüfung zum Promotionsstudium.

Studiengebühren

Studiengebühren in Japan setzen sich aus Bewerbungsgebühren, Immatrikulationsgebühren, Unterrichtsgebühren und Gebühren für universitäre Einrichtungen zusammen. Prinzipiell müssen alle Studierende gleichermaßen Studiengebühren bezahlen - auch ausländische.

Die Kosten reichen von durchschnittlich 500.000 (ca. EUR 4200,-) pro Jahr an einer staatlichen Universität bis zu 1.100.000 Mio. Yen (ca. EUR 8.300,-) an einer privaten zuzüglich einer Aufnahmegebühr von ca. 300.000 Yen (ca. EUR 2.500,- )

Wie in vielen Fällen in Japan (Visum, teilweise auch Wohnungsanmietung etc.) ist auch beim Hochschulzugang häufig ein Bürge notwendig, der die Zahlung der Studiengebühren, die Übernahme der Rückreisekosten und das Aufkommen bei eventuellen Schadensfällen garantiert. Stipendiaten des DAAD können den Leiter der DAAD-Außenstelle Tokyo um Übernahme der Bürgschaft bitten. In allen anderen Bürgschaftsangelegenheiten ist es nicht ungewöhnlich, den betreuenden Professor um Hilfe zu bitten.

Sprachvoraussetzungen

Ein Großteil der Hochschulen verlangen bei Studienvorhaben auf Japanisch das Ablegen des Japanese-Language Proficiency Test (JLPT) bzw. des Examination for Japanese University Admission for International Students (EJU). Informationen hierzu erhält man bei der JASSO. Bei internationalen Studiengängen wird in der Regel der bestandene TOEFL-Test vorausgesetzt.

 

 

Visum, Arbeitserlaubnis, Wohnungssuche, Lebenshaltungskosten - all das sollte vor einem Auslandsaufenthalt gut recherchiert sein. Die hier zusammen gestellten Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

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Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

Für einen Studienaufenthalt über 90 Tage in Japan ist ein Visum erforderlich. Die Beantragung eines Visums für Studienzwecke beansprucht eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen geben die japanische Botschaft und die Konsulate. Dort sollten sich auch nach den Vorraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis erkundigen.

Die gängigen Visatypen für ausländische Studierende und Wissenschaftler in Japan sind „College Student“, „Cultural Activities“, „Researcher“ bzw. „Professor

In der Regel beantragen Sprachschulen und Universitäten für Sie vorab ein „Certificate of Eligibility“, welches zusammen mit dem Visumsantrag eingereicht werden muss und die Bearbeitung erleichtert.

Studenten erhalten normalerweise ein Visum mit dem Vermerk „multiple entry“. Dieser Zusatz bedeutet, dass eine wiederholte Ein- und Ausreise innerhalb des Gültigkeitszeitraumes möglich ist. Dazu muss jedoch vor jeder Ausreise ein kurzes Formular (Re-entry permit) ausgefüllt werden, das zum Beispiel am Flughafen ausliegt.

Bei der Einreise erhält man eine “Resident Card”, welche man wie einen Ausweis bei sich tragen muss. Innerhalb von 14 Tagen muss man sich zudem bei der zuständigen Behörde (kuyakusho, shiyakusho) melden, sofern der Wohnsitz bereits feststeht. Bei Adressänderungen sowie zur Abmeldung vor der Ausreise sollte man sich ebenfalls bei dieser Behörde melden. Die “Resident Card” wird dann am Flughafen in Japan ungültig gemacht, es sei denn, man hat eine Wiedereinreiseerlaubnis.

Es ist empfehlenswert, die Wohnadresse der DAAD-Außenstelle mitzuteilen, um in die Betreuungskartei aufgenommen zu werden – auch wenn Sie kein DAAD-Stipendiat sind!

Über das Auswärtige Amt kann man sich darüber hinaus online in die “Deutschenliste” eintragen, über welche man insbesondere in Krisensituationen Informationen und Benachrichtigungen erhält.

Lebenshaltungskosten

Japan ist mit seinen hohen Binnenmarktpreisen eines der teuersten Länder der Welt. Die monatlichen Lebenshaltungskosten (ohne Studiengebühren) eines ausländischen Studierenden müssen mit ca. EUR 1000,- pro Monat veranschlagt werden. In ländlichen Gebieten ist es wesentlich billiger.

Einige Vergünstigungen gibt es über den Internationalen Studentenausweis.

Unterkunft

Die preisgünstigste Möglichkeit sind i.d.R. die Wohnheime der Hochschulen sowie privat geführte Wohnheime (s. DAAD-Erfahrungsberichte). Eine rechtzeitige Reservierung/Vermittlung mit Hilfe des International (Student) Centers der Hochschule eines Platzes empfiehlt sich. Informationen zur Vermittlung von Wohnheimplätzen erhält man bei der JASSO. Behilflich sein kann u.U. auch die Deutsch-Japanische Gesellschaft sowie die Außenstelle des DAAD in Tokyo.

Für internationale Studierende, die nicht in einem Wohnheim der Universität unterkommen, sind sogenannte „Share Houses“ oder „Guest Houses“ eine Alternative. In diesen kann man voll möblierte Zimmer meist für einen Zeitraum ab wenigen Monaten beziehen, Küche und Badezimmer gemeinschaftlich genutzt

Bei der Anmietung einer Wohnung muss bei Bezug mit Kosten in Höhe von bis zu 3-6 Monatsmieten gerechnet werden. Bei der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages ist es wichtig, die neben der eigentlichen Miete anfallenden Kosten zu berücksichtigen. So gibt es wie in Deutschland oftmals eine Kaution in Höhe mehrerer Monatsmieten, sowie das sog. reikin (Dankesgeld) und Maklergebühren. Nur die Kaution kann beim Auszug zurückerstattet werden.

Im Stadtzentrum Tokyos kostet ein ca. 20 qm grosses Apartment mit Bad und Kochgelegenheit ca. EUR 600,- bis EUR 700,- plus Nebenkosten.