SDG-Partnerschaften
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Programmbeschreibung
02.04.2025: Ausschreibungstermin
30.06.2025: Antragsschluss
Hinweis:
Aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine hat der DAAD alle institutionellen Formen der Zusammenarbeit mit Partnern in Belarus bis auf Weiteres eingestellt. Vor diesem Hintergrund sind keine Anträge auf Projektförderung mit Partnerinstitutionen in Belarus möglich.
KURZPROFIL
Ziel des Programms
Das langfristige Ziel des Programms ist es, zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 2030, zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) und zum Aufbau leistungsfähiger und weltoffener Hochschulen in den Partnerländern beizutragen.
Im Zentrum stehen die Planung, Entwicklung und Durchführung einer Hochschulpartnerschaft deutscher Hochschulen mit Hochschulen in Entwicklungsländern und dadurch bedingt die nachhaltige Stärkung von Strukturen an den Partnerhochschulen.
Was wird gefördert?
Entwicklung und Überarbeitung für die Projektdurchführung relevanter Lehr-/ Lernmaterialien, die Durchführung von Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen und projektbezogener Aufenthalte; die Realisierung zielgruppenorientierter Öffentlichkeitsarbeit sowie die Durchführung relevanter Forschung.
Wer wird gefördert?
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende, Graduierte, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Verwaltungspersonal der Hochschulen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen, Universitätskliniken und als gemeinnützig anerkannte und selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie hier einsehen.
Informationsveranstaltung zur Antragstellung in Förderprogrammen mit WoM:
Am 08.05.2025 findet von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr (MEZ) ein Web-Seminar zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM) mit anschließender Fragerunde statt.
Es wird insbesondere auf die Grundlagen des wirkungsorientierten Monitorings und der wirkungsorientierten Projektplanung in der Antragstellung eingegangen.
Das Web-Seminar findet mit Microsoft Teams statt. Für eine Teilnahme bitten wir um Anmeldung bis Mittwoch, den 30.04.25, unter folgendem Link:
LimeSurvey
Bitte beachten Sie auch unsere Videos zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM):
- Zu Grundlagen und Mehrwert von WoM
- Zur Antragstellung mit WoM
- Zur Bedeutung des Wirkungsgefüges in der Antragstellung
Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).
Downloads
- Förderrahmen
- Anlage 1: Handreichung zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM, inkl. Wirkungsgefüge, Indikatorenkatalog)
- Anlage 2: Aufenthaltspauschale Ausland ein Monat
- Anlage 3: Aufenthaltspauschale Ausland lang
- Anlage 4: SPDL-Raten
- Projektbeschreibung
- Projektplanungsübersicht
- Befürwortung der deutschen Hochschulleitung
- Merkblatt Informationen zur Mobilität mit Behinderung und chronischer Erkrankung
- Handreichung Klimasensible Umsetzung von internationalen Hochschulkoope rationen in der Projektförderung des DAAD
- Handreichung Diversität und Chancengerechtigkeit in DAAD-geförderten Projekten
- Ausfüllhilfe Finanzierungsplan