SDG-Alumniprojekte: Wissen und Praxis für Entwicklung

Programmbeschreibung

im Rahmen des
Tropentags 2025, Bonn

12.06.2024: Ausschreibungstermin
12.09.2024: Antragsschluss



Hinweis:
Aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine hat der DAAD alle institutionellen Formen der Zusammenarbeit mit Partnern in der Russischen Föderation sowie Belarus bis auf Weiteres eingestellt. Für BMZ-Förderungen gilt der Ausschluss nur für Belarus, da die Russische Föderation nicht zu den Entwicklungsländern zählt. Vor diesem Hintergrund sind keine Anträge auf Projektförderung mit Partnerinstitutionen in Belarus möglich.





KURZPROFIL

Ziele des Programms
• Kompetenzen der Alumni zur Lösung entwicklungsrelevanter Fragestellungen sind erweitert
• Alumni engagieren sich in fachlichen Netzwerken mit Alumni im eigenen Land und überregional
• Alumni sind als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für den Wissenstransfer aktiv
• Alumni sind langfristig an Deutschland gebunden und kooperieren mit deutschen Hochschulen / Forschungseinrichtungen und Unternehmen
• Deutsche Hochschulen / Forschungseinrichtungen haben Expertise in der Entwicklungszusammenarbeit erworben

Was wird gefördert?
• Fortbildungsseminare zur fachlichen und beruflichen Fortbildung internationaler Deutschland-Alumni aus Schwellen- und Entwicklungsländern – in Afrika
• Teilnahme am Tropentag 2025, Bonn

Wer wird gefördert?
• Bildungsausländer aus Schwellen- und Entwicklungsländern (DAC-Ländern), die als Studierende, Graduierte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Lehrbeauftragte an einer deutschen Hochschule einen Studienabschluss erworben oder mindestens drei Monate an einer deutschen Hochschule / Forschungseinrichtung studiert, geforscht oder gearbeitet haben und die inzwischen i. d. R. wieder im Ausland tätig sind
• Alumni aus DAC-Ländern, die im Rahmen der folgenden Programme ein Stipendium / eine Förderung des DAAD erhalten haben:
- Surplace-/Drittlandprogramms (SP/DL)
- Fachzentren Afrika
- Hochschulexzellenz in der Entwicklungszusammenarbeit – exceed
- SDG-Graduiertenkollegs

Wer kann einen Antrag stellen?
• staatlich und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen
• Ausgründungen / Tochterfirmen deutscher Hochschulen
• als gemeinnützig anerkannte und selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland
auch in Kooperation mit anderen deutschen Hochschulen / Forschungseinrichtungen oder mit eingetragenen deutschen und/oder internationalen Alumni-Vereinen


WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/sdg-alumniprojekte einsehen.

Bitte beachten Sie auch unsere Videos zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM):


Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).